Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 200

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richt davon ausgehen, daß die darin enthaltenen Regelungen nur solange gelten, bis eine neue Regierung vereidigt ist und eine neue Regelung beschlossen hat." – Ende des Zitats.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das Regierungsübereinkommen in diesem Bereich zwischen den damaligen Verhandlungspartnern SPÖ und ÖVP stand fest. Mein Vorgänger hat das auch veröffentlicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde dort keine einzige zusätzliche Planstelle vereinbart. Das ist das Ergebnis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Grund der Budgetsituation, wie wir sie leider in den vergangenen Wochen zur Kenntnis nehmen mussten – auch im internationalen Vergleich –, wird sich das Bundesministerium für Inneres dem allgemeinen Spargedanken nicht verschließen können. Das gilt auch für den Personalbereich. Daher habe ich schon bei der Budgetdebatte hier gesagt, dass eine Aufstockung in den nächsten Jahren nicht möglich sein wird, und zwar aus jenen Gründen, die wir während der Budgetdebatte ausführlich diskutiert haben.

Daher habe ich fünf Punkte festgelegt, wie wir die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten erleichtern können, wie wir sie effizienter gestalten können und wie wir auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Österreicherinnen und Österreicher weiter heben können.

Erster Punkt: Bei allen Einsparungen, die im Personalbereich notwendig sein sollten, ist von einer Priorität auszugehen, nämlich dass wir vor allem zuerst im Zentralbereich einsparen.

Herr Abgeordneter Reindl! Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihren Hinweis – und ich gehe dieser Sache gerne nach –, dass der Herr Landesgendarmeriekommandant von Niederösterreich in diesem Bereich angeblich solche Vorschläge gemacht haben soll. Derzeit liegen diese Vorschläge im Bereich des Gendarmeriezentralkommandos, und ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hinweise! Wir werden diesen Dingen im Bereich Mödling und Baden penibel nachgehen. Herzlichen Dank für den Hinweis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zweiter Punkt: Wenn es gilt, beim Personal sorgsam umzugehen, dann ist es notwendig, dass wir uns auf die Kernaufgaben innerhalb der Exekutive besinnen und darauf hinarbeiten, so wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist und ich auch gewillt bin, es dem Hohen Haus vorzuschlagen und umzusetzen. Kernaufgaben betreffen sicherlich nicht Meldeämter und Werkstätten. Aber wir werden uns sicherlich auch die Sonderverwendungen genau anzuschauen haben. Ich danke Ihnen allen für den Hinweis, dass wir im Bereich der Überstunden anzusetzen haben werden! Das ist ein zweiter großer Block, den wir angehen werden.

Dritter Punkt: Wir werden Synergismen im gesamten Ressort penibel ausfindig machen und umsetzen. Der Projektauftrag zum Bundeskriminalamt ist einer der wesentlichen Schritte dazu.

Vierter Punkt: Wir müssen die Ablaufgeschwindigkeit erhöhen, damit unsere Beamtinnen und Beamten tatsächlich Zeit für ihre Aufgabe haben, nämlich für die Bevölkerung da zu sein, und nicht innerhalb der Bürokratie zu arbeiten haben. In diesem Punkt unterscheide ich mich vielleicht bei meiner Art der Ressortführung tatsächlich etwas von meinem Vorgänger. Ich möchte das durchaus zugestehen, Herr Abgeordneter Leikam, und zwar in zwei Punkten.

Erstens: Ich halte es nicht für so entscheidend, wie viele Beamte in den Dienststellen beschäftigt sind, sondern vielmehr, wie viele Beamtinnen und Beamten tatsächlich bei der Bevölkerung sind. Das ist für mich der wichtigere Punkt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zweitens: Herr Abgeordneter Leikam! Meine Vision eines rot-weiß-roten Innenministeriums ist es nicht, darauf zu schauen, dass der Einsatz und die Zahl der Exekutivbeamten an dem Umstand bemessen werden, dass ein sozialdemokratischer Landeshauptmann im Amte ist. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion ist für mich nicht der Grund, warum jemand irgendwo eingesetzt wird oder nicht. Vielmehr sehe ich den Grund für personellen Einsatz ausschließlich im subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.10


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