Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 202

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

In seiner Eigenschaft als Berichterstatter wünscht Herr Abgeordneter Großruck das Wort. – Bitte.

Berichterstatter Wolfgang Großruck: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf als Schriftführer zum schriftlich vorliegenden Ausschussbericht 161 der Beilagen folgende Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis bringen.

Im angeschlossenen Gesetzentwurf lautet die novellierte Bestimmung anstelle "§ 82 Abs. 5e" richtig "§ 82 Abs. 5e Z 4".

Namens des Unterrichtsausschusses stelle ich somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gesetzentwurf in 161 der Beilagen unter Berücksichtigung der von mir soeben vorgebrachten Druckfehlerberichtigung die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Ich bitte, in die Debatte einzugehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Es handelt sich offensichtlich tatsächlich um einen Druckfehler.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Antoni. Die Redezeit ist auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

22.15

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zwei wichtige Elemente des österreichischen Bildungssystems stehen heute zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung: Es sollen Änderungen des Berufsreifeprüfungsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes vorgenommen werden, wodurch ermöglicht werden soll, dass man auch weiterhin den Hauptschulabschluss nachholen kann. Beide Elemente entsprechen dem Prinzip des lebenslangen und berufsbegleitenden Lernens, und wir Sozialdemokraten werden beiden Novellen die Zustimmung geben.

Wir werden deswegen zustimmen, weil das Berufsreifeprüfungsgesetz auf Initiative der SPÖ, der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes zustande gekommen und 1997 in Kraft getreten ist. Wir werden aber auch deshalb zustimmen, weil damit eine Lücke im österreichischen Bildungssystem geschlossen wurde. Schon in den vergangenen vier Jahren wurde deutlich, dass die Berufsreifeprüfung ein attraktives Instrument der Höher- und Weiterqualifizierung geworden ist. Rund 5 000 Kandidatinnen und Kandidaten bereiten sich derzeit österreichweit darauf vor, die Berufsreifeprüfung abzulegen. Das ist eine beachtliche Zahl, und es ist dies ein beachtlicher Erfolg, der noch entscheidend ausgeweitet werden kann. Darum sollten wir uns, wie ich meine, alle gemeinsam bemühen!

Durch die heutige Novelle wird nach vierjähriger Erfahrung eine kleine – positive – Korrektur vorgenommen, es wird nämlich der Zugang zur Berufsreifeprüfung erweitert. Vorhandenes Wissen und vorhandene Bildungsabschlüsse werden besser anerkannt, und es werden die erforderlichen Zeugnismodalitäten entsprechend geregelt.

Meine Damen und Herren! Trotzdem muss ein verbleibender Wermutstropfen erwähnt werden: Da es sich bei den Kandidatinnen und Kandidaten zur Berufsreifeprüfung vorwiegend um jungen Menschen mit geringem Einkommen handelt, ist die SPÖ der Auffassung, dass eine finanzielle Unterstützung als Anreiz, als Motivation, aber auch als Belohnung für Weiterbildungsbereitschaft gewährt werden sollte.

Ich erinnere Sie daran, sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, dass der Rechnungshof die geringen Mittel, die seitens der Regierung für die Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt werden, massiv kritisiert hat. Präsident Fiedler hat vorige Woche im Ausschuss selbst festgestellt, dass die Erwachsenenbildung im Budget 2000 unter das Fallbeil – wie er es formuliert hat – gekommen ist. Das ist doch eine wirklich klare Aussage!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite