Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 203

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Ich appelliere daher noch einmal an die Bundesregierung, den jungen Menschen für diesen wichtigen Teil der Erwachsenenbildung doch eine neue Chance zu bieten und eine Finanzierungshilfe zu gewähren! – Im Hinblick darauf bringe ich den Entschließungsantrag der SPÖ einbringen, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Antoni, Faul, Mag. Gaßner, Mag. Christine Muttonen, DDr. Niederwieser und GenossInnen betreffend Förderung der Berufsreifeprüfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, die Berufsreifeprüfung in einem höheren Ausmaß als bisher in einer treffsicheren Form zu fördern. Die ,Berufsreifeprüfungs-Prämie‛ soll insgesamt 8 000 S für jede/n AbsolventIn betragen. Die Ausschüttung soll in vier Stückelungen zu je 2 000 S nach jeder positiv absolvierten Teilprüfung erfolgen. Die entsprechend beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzureichenden Antragsformulare sollen gleichzeitig die Grundlage zum Aufbau einer Datenbank und repräsentativen Statistik zur Berufsreifeprüfung sein."

*****

Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

22.19

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte gleich auf meinen Vorredner Bezug nehmen. Kollege Antoni! Wir kennen Ihr Anliegen, und wir unterstützen es auch, allerdings wird Gerechtigkeit in einem höheren Ausmaß damit nicht geschaffen, weil die Landesunterstützungen der Arbeiterkammern und so weiter jetzt schon teilweise unterschiedlich ausfallen und mit dieser generellen ausschüttung im Ausmaß von 8 000 S die Ungleichheit eigentlich fortgeschrieben werden würde. Das hindert uns natürlich nicht daran, uns zu bemühen, im Bereich der Erwachsenenbildung um mehr Mittelausschüttung zu kämpfen. Eine Ungleichheit kann jedoch durch eine andere nicht wirklich gutgemacht werden.

Seit 1. September 1997 gibt es diese Einrichtung; das haben Sie schon erwähnt. Ich meine, dass der Weg, den wir gegangen sind, der richtige ist, damit der Bildungsverlauf auch anders gestaltet werden kann als im traditionellen Schulgang.

Was ist das Besondere dabei? – Das Besondere dabei ist, dass bei der Berufsreifeprüfung im Beruf erworbene Kompetenzen und Teilmengen von Kompetenzen und Ausbildungsgängen berücksichtigt und in anzuerkennendes beziehungsweise anerkanntes Wissen umgewandelt werden. Die Erwachsenenbildungseinrichtungen – Sie haben sie schon genannt – bieten dazu Qualifizierungs- und Weiterqualifzierungskurse.

Nun soll dieses Instrument der Berufsreifeprüfung einen bildungspolitischen Innovationsschub erfahren, nicht zuletzt auf Grund der großen Nachfrage nach dieser Möglichkeit der Weiterbildung. Es wurden bereits Zahlen genannt: Derzeit konsumieren 4 500 Nachfrager in Erwachsenenbildungseinrichtungen diese Nachqualifizierung, und erfreulicherweise findet dieser Bildungstyp großen Zuspruch und große Verbreitung hinsichtlich der Information. Etwa jeder zweite Lehrling im letzten Lehrabschlussjahr weiß sehr gut über diese Möglichkeit Bescheid. Ich bin


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