Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 204

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sehr dankbar, dass es offenbar auch mit Hilfe des Ressorts gelungen ist, mit den Sozialpartnern über dieses Instrument sehr viel Wissen zu verbreiten und zu kommunizieren.

Daher ist es wichtig, dass wir eine kleine Anpassung mit der heutigen Novelle vornehmen, die auch signalisiert, dass hinsichtlich dieses Gesetzes erst Erfahrung gesammelt werden muss. Trotz der positiven Entwicklung, von der wir auch von Ihnen gerade gehört haben, soll bereits eine Adaptierung vorgenommen werden, denn es ist festzustellen, dass eine weitere Flexibilisierung und Erhöhung der Mobilität zweckmäßig beziehungsweise zum Teil nicht nur zweckmäßig, sondern sogar erforderlich ist. So soll insbesondere die Erweiterung des Zugangs zur Berufsreifeprüfung unter gleichzeitigem Abstellen auf bereits abgelegte Ausbildungen beziehungsweise Prüfungen auf gleichwertigem Niveau berücksichtigt werden. Es soll erstens zu einer Gleichbehandlung bei vom Niveau her gleichwertigen Ausbildungen und zweitens zu einer effizienten Planung und Gestaltung von Berufskarrieren der qualifiziert ausgebildeten Absolventen und Absolventinnen kommen.

Meine Damen und Herren! Auch ich kann diesem jungen Erfolgsprodukt nur wünschen, dass wir mit dieser Adaptierung weiterhin den richtigen Kurs nehmen und den richtigen Weg gehen und damit auch dem Drang nach höherer Qualifizierung und lebensbegleitendem Lernen nichts mehr im Wege steht, sondern nur Gutes wiederfahren möge! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Er hat das Wort.

22.23

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Antoni, ich glaube, diese Debatte zeigt, dass es durchaus möglich ist, gemeinsam für wesentliche Verbesserungen bei einem ohnehin schon sehr guten Gesetz zu sorgen. Diese Beschlussfassung bringt die Ausweitung des Zugangs zur Berufsreifeprüfung auf dreijährige mittlere Schulen, zudem werden Klausurarbeiten jetzt auch in der Form möglich sein, dass das fachliche beziehungsweise berufliche Umfeld mit einbezogen wird. Außerdem werden gleichwertige Arbeiten anerkannt. Es handelt sich also durchaus um wesentliche Verbesserungen, und der Antrag, den du bereits im Ausschuss gestellt hast, ist durchaus berechtigt, denn Anreizsysteme sind, vor allem wenn es um Weiterbildung für junge Leute geht, durchaus berechtigt.

Wir alle kennen aber auch die Budgetsituation, und darauf ist im Moment Rücksicht zu nehmen. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass man dann, wenn sich die Situation beim Budget wieder entspannt und ändert – was natürlich in nächster Zeit nicht zu erwarten ist –, neuerlich darüber reden kann.

Mich irritiert allerdings, dass auch die Arbeiterkammer festgestellt hat, dass diese 6 Millionen Schilling, die vom Bund beigetragen werden, nicht überall treffsicher eingesetzt werden. Ich konnte jedoch bis heute nicht wirklich eruieren, inwiefern die Arbeiterkammer meint, dass diese 6 Millionen Schilling in den Sand gesetzt werden. – So steht es nämlich wortwörtlich in der Aussendung der Arbeiterkammer. Vielleicht kann Kollege Niederwieser als nachfolgender Redner aber noch Auskunft darüber geben, welche Fortbildungseinrichtugen für Erwachsene dieses Geld nicht vernünftig zum Einsatz bringen! Vielleicht könnte man das eruieren, abstellen und unter Umständen dafür sorgen, dass diese 6 Millionen Schilling zielsicherer eingesetzt werden!

Herr Kollege Antoni! Es tut uns Leid, dass diese Förderung auf Grund der angespannten finanziellen Situation nicht möglich ist, aber es ist ja noch nicht aller Tage Abend! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dieter Brosz. Er hat das Wort.


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