Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 225

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Herr Kollege Niederwieser! Ich möchte Sie an noch etwas erinnern. Sie selbst waren es, der gesagt hat, dass es einen breiten Konsens in der Forschungspolitik gibt, dass wir alle die gleichen Ziele haben und wir jetzt nur mehr den Weg zum Ziel finden müssen. In diesem Zusammenhang haben Sie von der Handschlagqualität gesprochen, die in diesen Bereichen erreicht werden muss. (Abg. Dr. Niederwieser: Ihr stimmt ja nicht zu!) Ich habe Sie auch im Ausschuss daran erinnert.

Wenn ein Finanzminister in der Regierungserklärung und in seiner Budgetrede zusagt, dass es für die Forschung und die Universitäten Anteile aus Privatisierungserlösen geben wird, wenn das mehrfach von hohen Repräsentanten dieses Hauses und auch von der Regierung gesagt wurde, dann erwarte ich mir jetzt von Ihnen, dass Sie jetzt einmal das, was Sie immer einfordern, nämlich Handschlagqualität, als Vorleistung erbringen und uns dann daran messen, ob diese Handschlagqualität gegeben ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen: Diese Handschlagqualität, von der Sie jahrelang vorgegeben haben, dass Sie sie haben, wird diese Regierung tatsächlich einhalten. Einen Teil der Erlöse, der Privatisierungserlöse, wird es für die Forschung und auch für die Universitäten geben – aber nicht sozusagen eingeengt in einem kleinen Entschließungsantrag, womit man das letztlich nur auf einen Privatisierungserlös reduzieren möchte. (Abg. Dr. Niederwieser: Sie haben gesagt, dass Sie versuchen werden, einen Antrag zustande zu bringen!)

Wir haben vier Jahre vor uns. Es wird viele Privatisierungen geben, und Sie werden es am Schluss sehen. Ich hoffe, dass Sie sich diesbezüglich dann auch positiv äußern werden, wenn es so weit gekommen ist, dass die Handschlagqualität zählt. Ich hoffe, dass Sie dann auch Ihr Einverständnis dazu geben werden! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Niederwieser: Kein Problem!)

23.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

23.45

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wie die vom Herrn Abgeordneten Graf angekündigten beziehungsweise angedrohten Nachhilfestunden für die Universitäten ausschauen mögen oder werden, das wird man noch sehen! Herr Abgeordneter Khol ist schon ganz belustigt darüber beziehungsweise schaut er schon ganz verschmitzt, wenn er daran denkt, wie die Nachhilfestunden für die Universitäten ausschauen werden! (Abg. Dr. Stummvoll: Er schaut Sie freundlich an, Herr Kollege!)

Ich möchte mich aber trotzdem nur mit einem Antrag beschäftigen, nämlich mit dem Antrag der Frau Abgeordneten Brinek betreffend das Universitäts-Akkreditierungsgesetz, das regelt, dass akademische Grade von ausländischen Privatuniversitäten inländischen Abschlüssen gleichgestellt werden, und zwar nicht durch eine individuelle Nostrifizierung für die einzelnen Studierenden, sondern durch eine quasi institutionelle Nostrifizierung der Studienabschlüsse durch den Akkreditierungsrat.

Das bedeutet, dass die Curricula der Privatunis jenen vergleichbarer Studienrichtungen an Universitäten gleichwertig sein müssen. Das ist ein Schritt zur Qualitätssicherung, das ist unbestreitbar, und das ist etwas Positives.

Ich glaube aber, dass wir die Entwicklung an den Privatuniversitäten insgesamt trotzdem noch abwarten müssen. Derzeit gibt es sechs Anträge, von welchen mir persönlich schon im Ausschuss einige sehr obskur zu sein schienen. Es sind noch viele offene Fragen zu beantworten, etwa die Frage des Studiengeldes, die Frage des Budgets, die Frage der Evaluation und auch die Frage, ob das Förderungs- und Subventionsverbot des Bundes gewahrt bleibt, damit keine Konkurrenz zu staatlichen Universitäten entsteht, sowie die Frage, ob durch die Schaffung von zwei Klassen von privilegierten Studierenden negative Auswirkungen für das öffentliche Hochschulsystem zu befürchten sind. Dies ist zu prüfen, damit der gleiche Bildungszugang gewährleistet ist.


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