Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 36

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Es liegt in diesem Zusammenhang das von fünf Abgeordneten nach § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diese Fristsetzungsanträge durchzuführen.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass es einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen diesen Anträgen gibt, werde ich ohne Präjudiz so vorgehen, dass ich das Wort "eine" nicht nur als unbestimmten Artikel, sondern als Zahlwort betrachten werde, das heißt, dass eine gemeinsame Debatte über diese Anträge durchgeführt wird.

Diese Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden.

Die Abstimmung über die Fristsetzungsanträge wird getrennt erfolgen, und zwar logischerweise nach Schluss der darüber erfolgten Debatte.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte im Zuge der heutigen Tagesordnung zu den Punkten 1 und 2, 3 bis 6, 14 bis 19 sowie 20 und 21 jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich teile mit, dass in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt wurde: Es ist für die Punkte 1 bis 7 eine Redezeit von 5 "Wiener Stunden" und für die Punkte 8 bis 23 ebenfalls eine Redezeit von 5 "Wiener Stunden", in Summe somit eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" vorgeschlagen. Es ergeben sich für jeden dieser beiden 5-Stunden-Blöcke folgende Redezeiten: SPÖ 98 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 73 Minuten und Grüne 58 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage: Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest: Das ist einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 123/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 – SVÄG 2000), und

über den Antrag 131/A der Abgeordneten Rudolf Nürnberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 – SVÄG 2000) (187 der Beilagen)


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