Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 75

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sondern im Bereich der Krankenversicherung auch als Beitragszahler Arbeitnehmern und Arbeitgebern durchaus gleichgewichtig geworden ist.

Es war daher eine jahrelange Forderung der Seniorenvertreter, als deren Sprachrohr nunmehr Seniorenrat und Seniorenkurie auf gesetzlicher Grundlage zur Verfügung stehen, gleichrangig mit einbezogen zu werden. Ehre, wem Ehre gebührt: Es war insbesondere der Obmann des Österreichischen Seniorenbundes Stefan Knafl, der um eine den eingetretenen demographischen Veränderungen Rechnung tragende Aufwertung der Senioren bemüht war. In diesen Bemühungen wurde er loyal unterstützt vom früheren Obmann des Österreichischen Pensionistenverbandes Rudolf Pöder und vom damaligen Obmann des Seniorenringes Matzka.

Es ist mir auch eine Freude, feststellen zu können, dass diese jahrelangen Forderungen nunmehr von dieser Bundesregierung positiv aufgegriffen wurden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte nur festhalten, dass die nunmehr zur Beschlussfassung vorliegende Novelle den Wünschen der Seniorenvertreter noch nicht zur Gänze Rechnung trägt, dass durch diese Novelle aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird, und zwar durch die Einbeziehung von Seniorenvertretern in alle Ausschüsse des Vorstandes und alle Landesstellenausschüsse in beratender Funktion. Das heißt, die Möglichkeit einer Mitsprache, wenngleich noch nicht Mitbestimmung, ist gegeben und kann damit zu einer tatsächlichen Verbesserung der Vertretung der älteren Generation und ihrer Anliegen führen.

Vor allem aber – und das ist ein weiteres Novum – können künftig über den Beirat Anträge an alle Organe gestellt werden, wobei für diese Anträge nur die einfache Mehrheit der Beiratsmitglieder der Pensionisten und der Behinderten erforderlich ist.

Hohes Haus! Wir Senioren haben es in einem langen Leben gelernt, Geduld zu haben, und wir sind Optimisten, mehr noch: Wir sind hartnäckig und zäh. Ich bin zuversichtlich, es noch in dieser Legislaturperiode erleben zu dürfen, und hoffe, auch selbst ein bisschen dazu beitragen zu können, dass erreicht werden kann, dass es zu einer vollen Gleichstellung des dritten Standes, der Senioren, mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt. Konkret heißt das, dass auch den Seniorenvertretern in den Sozialversicherungsträgern Stimm- und Antragsrecht eingeräumt werden wird.

Bis dahin aber freuen wir Senioren uns zunächst einmal über das, was heute zur Beschlussfassung kommen soll. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

12.41

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren im Plenum! Es ist schon richtig, was die Frau Abgeordnete Hakl gesagt hat: Es geht darum, dass unser Pensionssystem für alle Gruppen zukunftsträchtig und damit glaubhaft gestaltet wird. Und dazu gehört ganz eindeutig, dass es weder Kürzungen bei den Pensionen für die älteren Menschen noch neue Belastungen für die jungen Menschen geben darf. Würden wir solche Wege beschreiten, wären sie falsch, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es gibt eine ganz klare Vorgabe, die wir mit allen SPÖ-Ministerinnen und -Ministern ausgearbeitet und immer befolgt haben: Wir müssen eine Veränderung beim Antrittsalter herbeiführen. Das ist jener Bereich, wo wir Veränderungen vornehmen können. Und es ist notwendig, dass wir auch bei dieser Reform, einer ganz kleinen Reform, zur Beseitigung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit beim Alter Veränderungen herbeiführen.


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