Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 78

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 187 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Silhavy und Genossen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Feurstein und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich ist hinsichtlich der dritten Lesung namentliche Abstimmung verlangt worden.

Ich werde zunächst über den gesamtändernden Antrag und danach über den Gesetzentwurf in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen lassen und die dritte Lesung entsprechend dem Verlangen namentlich durchführen.

Die Abgeordneten Silhavy und Genossen haben einen gesamtändernden Abänderungsantrag zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 187 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Feurstein und Genossen.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist er angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen, und ich gehe daher so vor.

Ich werde die Abstimmung mittels Stimmzettel durchführen. Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordnete, die für den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" -Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Haller wird sie später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer beziehungsweise Haller werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite