Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 156

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Damit, meine Damen und Herren, haben mit Unterschrift – und die Präsidenten haben dem zugestimmt – die beiden Klubvorsitzenden der Regierungsfraktionen erklärt, keine überfallsartigen Anträge in dieser Dimension zu stellen, die überhaupt nicht mehr überprüft werden können.

Daher ersuche ich Sie dringend, Herr Präsident, diese Frage einer Klärung zuzuführen, weil es darüber hinaus auch eine Entscheidungspraxis der Präsidiale gibt, solche Anträge überhaupt zuzulassen.

Ich weiß, dass es heute große Probleme mit der Gerechtigkeit des Sozialsystems in Österreich gibt, aber auch solche formalen Fragen, wo Fraktionen wie ÖVP oder FPÖ ausdrücklich etwas zusagen und sich jetzt überhaupt nicht mehr daran halten, müssen Gegenstand der Vereinbarung der Präsidiale sein und auch weiter gehalten werden. (Abg. Dr. Petrovic: Zur Geschäftsordnung!)

14.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Klubs haben an sich bereits ihre Stellungnahme abgegeben, Frau Abgeordnete Petrovic. Wir führen keine Geschäftsordnungsdebatte durch (Abg. Dr. Petrovic: So ist das nicht!), sondern es gibt nach der Usance die Stellungnahme der vier Klubs. Drei davon haben eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. (Abg. Dr. Petrovic: Hier werden Usancen gebrochen! Das war eine substantielle Stellungnahme, und es wird doch möglich sein, darauf noch etwas zu sagen!)

Ich darf dazu auf die Geschäftsordnung verweisen, die besagt, dass auf Grund der Usance eben keine Debatte stattfindet (Abg. Dr. Petrovic: Wo steht das bitte?), sondern dass jeder einzelne Klub eine Stellungnahme abgibt. (Abg. Dr. Martin Graf: Dann müssen Sie einen Antrag stellen! – Abg. Dr. Petrovic: Zur Geschäftsbehandlung!) – Bitte.

15.00

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Abgeordnete Fekter hat soeben auf die Bestimmung hinsichtlich der Verfassungsrichter, die in der Tat im Ausschuss angekündigt worden ist, hingewiesen. Ich erlaube mir, anzumerken, dass das bei diesem Papier, das exakt 30 eng beschriebene Seiten umfasst, ein, so glaube ich, zwei Zeilen umfassender Absatz ist. Das heißt, das ist überhaupt nicht der Kern der Abänderung. Diese Bestimmung waren wir durchaus in der Lage, zu finden.

Ich kann es nur noch einmal sagen: Wir wollen über einige Punkte eine getrennte Abstimmung, sehen uns aber auch angesichts der eigenen Dringlichen Anfrage völlig außer Stande, das jetzt in wenigen Minuten dem Präsidium und den Beamten bekannt zu geben. Das heißt, es wird dieser Antrag, wenn überhaupt, unmittelbar vor der Abstimmung kommen. Im Klartext: Sie können es sich sozusagen aussuchen, ob wir die Unterbrechung jetzt oder dann durchführen.

Ich sage noch einmal auch den Kolleginnen und Kollegen, die noch irgendwie an Sozialpolitik und an Arbeitsrecht interessiert sind: Darin sind ganz gravierende Änderungen enthalten, wie etwa die Neudefinition des Arbeitsunfalles. Ich glaube nicht, dass das mit einem Abänderungsantrag, der auf 30 eng beschriebenen Seiten während der schon laufenden Debatte in der Sache eingebracht wird, möglich ist.

Auf die Präsidialbeschlüsse weise ich darüber hinaus auch noch hin.

15.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete! Ich nehme Ihre Stellungnahme gerne zur Kenntnis. Es ist bereits eine ähnliche Stellungnahme von Herrn Abgeordnetem Kostelka zu einem anderen Kapitel, zu einem anderen Abänderungsantrag hinsichtlich des Umfanges sowie formal und inhaltlich erfolgt. (Abg. Dr. Kostelka: Zum selben!) Ich habe auch gesagt, dass wir uns gerne bei der nächsten Präsidiale darüber verständigen werden.

Es ist jetzt bereits 15 Uhr, und wir müssen auf Grund der Tatsache, dass eine Dringliche Anfrage eingebracht worden ist, auch die Verhandlungen im Rahmen der Tagesordnung unterbrechen. Das tue ich hiermit.


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