Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 155

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dass es unter Umständen, möglicherweise, wahrscheinlich einen Abänderungsantrag betreffend die Hinterbliebenenversorgung von Verfassungsrichtern geben werde.

Was dezidiert nicht gesagt wurde, ist, dass es heute einen Abänderungsantrag von dieser Dimension (die Rednerin hält die Unterlage in die Höhe), klein gedruckt, geben wird. Ich war auf Grund der Vorbereitung der Dringlichen Anfrage lediglich dazu in der Lage, eine kursorische Durchsicht vorzunehmen, und bin dabei draufgekommen, dass unter anderem ganz gravierende und wesentliche arbeitsrechtliche Änderungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel eine völlig neue und unkonventionelle Definition von Arbeitsunfall, bei der erstmals auch der Wegunfall in Bezug auf die Altersabsicherung herausgenommen würde.

Ich halte das – mit Verlaub – für ziemlich ungeheuerlich, dass man einen Abänderungsantrag in dieser Dimension so abhandelt. Ich konnte jetzt einmal nur bei diesem einen Punkt feststellen, dass die Tragweite der Änderungen tatsächlich weitreichend ist. Und Sie wissen so wie ich, wie viele Fälle bei den Gerichten anhängig sind, bei denen genau diese Frage strittig ist und zur Diskussion steht. Ich halte es für völlig unerträglich, das in dieser Art und Weise abzuhandeln, noch dazu, wo es bei einigen Fragen, die sich gestern schon gestellt haben, auch nicht möglich war, dass die kompetente Beamtin des BKA Stellung nimmt, weil eben die Autorisierung durch das Regierungsmitglied in Ermangelung eines solchen nicht möglich war.

Ferner erlaube ich mir, anzumerken, dass ich bereits im Ausschuss – das ist jetzt nichts Neues – gesagt habe, dass wir bei einigen Punkten, wie etwa der Regelung betreffend die Verfassungsrichterinnen und -richter, durchaus bereit wären, mitzugehen, und dass wir daher eine getrennte Abstimmung verlangen werden. Ich sage das der Fairness halber auch gegenüber den Beamtinnen und Beamten des Hauses: Wir werden ein derartiges Verlangen auf getrennte Abstimmung erst unmittelbar vor der Abstimmung stellen können, weil wir rein physisch dazu nicht anders in der Lage sein werden.

Ich glaube nicht, dass dann eine geordnete Abstimmung überhaupt noch möglich sein wird, und ersuche dringend, dass man jetzt im Rahmen einer Präsidialrunde überlegt, wie man mit diesem Umstand, diesem Mega-Abänderungsantrag von gravierender Tragweite und mit dem bereits im Ausschuss geäußerten Wunsch auf getrennte Abstimmung über einige Bestimmungen umzugehen gedenkt. (Beifall bei den Grünen.)

14.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete Fekter hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.56

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nachdem ich gestern im Verfassungsausschuss anwesend war und es um die Bestimmung für die Verfassungsrichter-Hinterbliebenen ging, möchte ich Frau Kollegin Petrovic darauf aufmerksam machen, dass das sehr leicht zu finden ist, nämlich im Abänderungsantrag, der Ihnen vorliegt, unter der Ziffer 21. Das ist jene Bestimmung, die die Verfassungsrichter betrifft.

14.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Kostelka. – Bitte.

14.57

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass alle Mitglieder der Präsidiale, Sie, die anderen beiden Präsidenten und darüber hinaus alle Klubvorsitzenden, einen Präsidialrundlaufbeschluss vom 16. Juni eigenhändig unterschrieben haben. In diesem Präsidialrundlaufbeschluss ist die Tagesordnung des heutigen, des morgigen und des freitägigen Sitzungstages enthalten, und dann findet sich nach dieser Tagesordnung folgender Satz:

"Die Regierungsparteien sagen zu, dass jedenfalls umfangreiche § 27-Anträge und umfangreiche Abänderungsanträge den Oppositionsfraktionen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Ausschusssitzungen übermittelt werden."


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