Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 28

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Tatsache gewährleisten, dass Ihnen die Zahl der Kampf- und Problemhunde überhaupt nicht bekannt ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Als langjähriges Mitglied einer parlamentarischen Versammlung – nicht hier im Hohen Hause, sondern im Niederösterreichischen Landtag – weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament eine ganz fruchtbringende Tätigkeit darstellt. Ich schätze daher diese Zusammenarbeit ganz außerordentlich und bin auch dankbar für jeden Hinweis aus den Reihen des Parlaments, der für unsere Arbeit etwas bringt.

In diesem Sinne freue ich mich auch über Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf:

Erstens: Sie wissen, dass die Rechtsfrage der Hundehaltung Ländersache ist. Ich habe nach ähnlichen Vorfällen wie jenen, wie wir sie zuletzt bedauern mussten, Kontakt mit den Ländern aufgenommen, um in Zusammenarbeit mit den Bezirkshauptmannschaften als Sicherheitsinstanz, den zuständigen Ländern und unseres Hauses sicherzustellen, dass jene, die da völlig unschuldig unter die Räder kommen – um das bildlich auszudrücken –, in Zukunft besser geschützt werden.

Meinen Informationen nach wird es in einzelnen Länderparlamenten diesbezügliche Initiativen geben, und ich sehe diesen Initiativen mit großer Freude und Interesse entgegen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Reindl, bitte.

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Funksystem der österreichischen Bundesgendarmerie ist veraltet. Welche Maßnahmen sind geplant, um in Zukunft seitens der Sicherheitsexekutive auch mit anderen Einsatzorganisationen in Funkkontakt treten zu können; Stichwort: ADONIS.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen sagen, dass ich bei uns im Hause ein Konzept für ein Funksystem vorgefunden habe, das eine Investition von 6 bis 8 Milliarden Schilling und jährliche Betriebskosten von mindestens 600 Millionen Schilling notwendig gemacht hätte. Ich konnte zu diesem Konzept, und zwar aus grundsätzlichen Überlegungen heraus, meine Zustimmung nicht geben.

Wir haben daher eine Durchforstung der vorliegenden Untersuchungen vorgenommen und die Grundsatzentscheidung getroffen, dass nicht das Bundesministerium für Inneres selbst diese Maschine anschafft, sondern sich eines technisch versierten, europaweit bekannten und hoch qualifizierten Betreibers bedient, dass wir in Zusammenarbeit mit diesen Betreibern den Umstieg auf ein digitales Funkwesen ermöglichen und dass wir vor allem alle Blaulichtorganisationen – insbesondere die Rettung, die Feuerwehr, auch die Bergwache, die Wasserrettung und ähnliche Organisationen – einladen, an der Erstellung dieses Konzeptes mitzuarbeiten, ja Teil dieses Konzeptes zu werden.

In den nächsten Tagen werde ich im Burgenland sein, wo wir einen diesbezüglichen Pilotversuch starten wollen. Wir möchten dort in Zusammenarbeit mit dem Bundesheer, das dort die Grenzsicherung durchführt, dem Roten Kreuz, der Feuerwehr, den Gendarmen aus dem Bezirk Neusiedl und den Polizisten der Landeshauptstadt Eisenstadt in einem Pilotprojekt das neue System erproben und von dort die entsprechenden Lernschritte für eine schrittweise, sukzessive Einführung in ganz Österreich mitnehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Ich darf Herrn Abgeordneten Dietachmayr bitten, die nächste Frage zum Thema Zivildienst zu formulieren.


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