Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 34

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folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 145 Minuten, Grüne 115 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu beschließen. Ich frage, ob es gegen diesen Vorschlag Einwendungen gibt. – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (81 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (223 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (76 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden (218 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung. Die Debatte über diese beiden Punkte wird gemeinsam geführt.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Daher gehen wir gleich in die Beratungen ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schlögl. Es liegt mir der Vorschlag einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 10 Minuten vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.04

Abgeordneter Mag. Karl Schlögl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Herren Bundesminister! Die heutige Debatte hat bereits in der Öffentlichkeit, in den Medien, aber auch bei Rechtsexperten große Resonanz hervorgerufen. Nahezu alle Stellungnahmen waren geprägt von eindringlichen Warnungen und davon, dass viele davor gewarnt haben, diese Novelle beziehungsweise dieses Gesetz in dieser Form im Parlament zu beschließen.

Ich möchte hiezu nur zwei Meinungen aus den Tageszeitungen vom Tage, zwei gewichtige Meinungen, zitieren. Zum einen die Meinung der Vorsitzenden der Österreichischen Richtervereinigung, die meint, dass heute mit dem Beschluss des Militärbefugnisgesetzes und der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz eine Bespitzelung der Bürger ohne Kontrolle beginnt und dass es sehr weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre jedes Einzelnen geben wird.

Der Rechtsexperte, der Verfassungsexperte Christian Funk fragt, ob "Big Brother" Bundesheer kommt. In einem Artikel im "Standard" moniert er, dass früher der Feind im Osten gestanden sei, die geplante Erweiterung der Heeresbefugnisse aber den Schluss nahe lege, dass er tendenziell bereits hinter jeder einzelnen Wohnzimmertür und -couch lauere. Er qualifiziert das Gesetz schlicht und einfach als "bedrohlich".

Das also ist die Begleitmusik zur heutigen Diskussion um das Sicherheitspolizeigesetz und um das Heeresbefugnisgesetz.

Bevor ich meine Kritik an diesen beiden Gesetzen darlege, möchte ich jedoch auch sehr eindeutig feststellen, dass ich mich während meiner Tätigkeit als Bundesminister für Inneres zur erweiterten Gefahrenerforschung bekannt habe und vom Prinzip her auch heute als Oppositionsabgeordneter ein klares Bekenntnis zur erweiterten Gefahrenerforschung ablege und damit zur rechtlichen Möglichkeit, dass die österreichische Staatspolizei Personen und Gruppierungen beobachten, observieren, Fakten über diese Gruppierungen sammeln kann, auch wenn diese


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