Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 153

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ÖVP, der bei allen Aufsichtsratssitzungen anwesend war. Das sollte man wissen, wenn man sagt, Herr Stix war nie anwesend. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte. Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Platter, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 217/A (E) betreffend Verschärfung der Zucht- und Haltebedingungen für "potentiell gefährliche" Hunde eine Frist bis zum 19. September 2000 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder von zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller Abgeordneter Platter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.43

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, es ist legitim, es ist aber auch notwendig, dass nach einem tragischen Ereignis eine parlamentarische Diskussion darüber stattfindet, ob gesetzliche Änderungen auf Grund dieses tragischen Ereignisses notwendig sind. Wie Sie alle wissen, geht es um den tragischen Tod eines achtjährigen Kindes in Hamburg vor wenigen Tagen. Wenn man sich dieses Unglück vor Augen führt, ist man eigentlich tief bewegt, ist man tief betroffen, und man neigt dazu, sofort gesetzliche Maßnahmen zu beschließen, damit nie mehr wieder passiert, was diesem achtjährigen Mädchen den Tod gebracht hat.

Es ist daher sehr verständlich, dass aus Anlass dieses traurigen und tragischen Ereignisses Diskussionen über das Thema Kampfhunde nicht nur in Deutschland, sondern darüber hinaus auch in ganz Europa geführt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich mit dieser Materie genauer befasst, ist es nicht besonders leicht, das richtige Maß zu finden, und ist es nicht besonders leicht, jene Diktion zu wählen, dass wirklich die Probleme im Zusammenhang mit gefährlichen Hunden – nämlich jenen Hunde, die wegen gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom Gesetz erfasst werden – und auch die Probleme rund um die Hundehalter, die man auch nicht vergessen darf, berücksichtigt werden.

Außerdem müssen darüber hinaus auch die Kompetenzen zwischen Bund und Land debattiert werden, wobei man schon klar sagen muss, dass den Bürger das überhaupt nicht interessiert, dass wir aber trotzdem über diese Kompetenzen zwischen Bund und Land die Debatte zu führen haben.

Meine Damen und Herren! Die Bürger wollen mit Recht eine rasche, aber insbesondere auch eine sehr ausgewogene Regelung, die nicht von heute auf morgen passieren kann.

Um all diesen Überlegungen Rechnung zu tragen, wurde von den Abgeordneten Dr. Udo Grollitsch, Nikolaus Prinz und Kollegen gestern ein Entschließungsantrag betreffend die Ver


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