Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 167

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Wort: Auch damals, als das alte UVP-Gesetz noch galt, war es gang und gäbe, dass man versuchte, es zu umgehen.

Mit dem neuen UVP-Gesetz schränken Sie beispielsweise den Trassenverlauf von zehn Kilometern auf fünf Kilometer ein. Entsprechend der alten Gepflogenheiten wird aber wieder die Stückelungsmanier Platz greifen, sodass mehr oder weniger bald überhaupt keine Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Bereich mehr stattfinden wird. Der bisherige Missbrauch wird jetzt durch die neue Regelung der reduzierten Streckenlänge wahrscheinlich fröhliche Urständ feiern. (Abg. Schwarzenberger: Wir haben in Gastein jetzt mit den Bürgern eine Lösung gefunden!) Und das alles etikettieren Sie – wahrscheinlich auch Sie, Herr Minister – mit Entbürokratisierung, Vereinfachung und Beschleunigung.

Der zeitliche Ablauf war früher kein Problem. Jetzt werden gewisse Verfahren durch den Behördenablauf rein zeitlich erschwert. Interessanterweise haben Sie diesen Bereich nicht vereinfacht. Es wird sogar komplizierter bei den Verwaltungen. Die Verwaltungsvereinfachung blieb bei Ihrem jetzigen Vorschlag auf der Strecke. Wir haben bis jetzt die vereinfachte, die normale UVP, in Zukunft werden wir unterschiedliche UVPs bei Eisenbahnen und bei Straßen haben. – Wo soll denn da die Entbürokratisierung, die Vereinfachung erfolgen?

Besser wäre es gewesen, Sie hätten die Anliegen betreffend einheitliches Anlagenrecht, die die Umweltanwälte und auch wir immer schon vertreten haben, endlich einmal umgesetzt. Es gibt, so weit ich mich erkundigt habe und so weit es schwarz auf weiß nachzulesen ist, auch eine gemeinsame Entschließung des Nationalrates, sage und schreibe aus dem Jahre 1993. Das heißt, positive Auswirkungen hätten sich schon viel früher abzeichnen können. Hier hinken wir nach wie vor hinten nach.

Ich verstehe also Ihre Argumentation wirklich nicht, vor allem auch deshalb nicht, weil Sie immer wieder sagen, wir müssten EU-konform werden, wir müssten modernisieren, wir müssten uns an der EU orientieren. Sie übernehmen immer nur die Minimalstandards und ziehen keine Vergleiche mit den einzelnen EU-Ländern. In Dänemark etwa sind alle Wasserkraftwerke UVP-pflichtig, in Schweden sind alle UVP-pflichtig, in Großbritannien jene ab 0,5 Megawatt, in Österreich jene ab 15.

Eisen und Stahl – in Österreich besteht jetzt nach Ihren Regelungen ab 500 000 Tonnen uvp-Pflicht, ab 250 000 Tonnen in gewissen Schutzgebieten, in Dänemark sind alle UVP-pflichtig, ebenfalls in Schweden, und auch in Großbritannien ist eine niedrigere Latte gelegt als bei uns.

Ich könnte die Aufzählung noch weiter fortsetzen, etwa im Kfz- und Motorenbereich oder bei Brauereien. Jedenfalls sind Sie uns hier EU-Konformität beziehungsweise europäische Niveaus schlichtweg schuldig geblieben. Was übrig bleibt, ist ein einziges Entrechtungsverfahren für die BürgerInnen.

Ich möchte mit einem Zitat des oberösterreichischen Umweltanwaltes schließen. Er hat immer wieder betont, dass, wenn die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gewährleistet ist, der Bürgerprotest zwangsläufig mehr oder weniger in einem Bürgeraufstand münden muss und dass Sie im Endeffekt mit diesem UVP-Gesetz die Bürger wirklich in die Illegalität drängen und damit eigentlich die Konflikte potenzieren – siehe Gasteinertal. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.46

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Sinn des bestehenden UVP-Gesetzes ist es, die Auswirkungen wirtschaftlicher und politischer Vorhaben auf unsere Umwelt zu erkennen und Konflikten vorzubeugen.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das bestehende UVP-Gesetz reformbedürftig ist. Das ist keine Frage und steht auch außer Streit. Die Reform, die jetzt vorgesehen ist, setzt aber die


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