Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 182

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durch Mitwirkung beim Planungskonzept und durch Überwachung der Planung mit eingreift und dass man das Know-how der privaten Unternehmer mit einbringt.

Wenn man die EU-Förderungsrichtlinien ansieht, dann stellt man fest, es wird immer wieder gefordert, dass immer mehrere Firmen gemeinsam ein Projekt erarbeiten, und auch das ist hier verwirklicht worden.

Ebenso – und das finde ich besonders wichtig – ist eine Kontrolle des Bauablaufes, des Projekt-Controllings sowie – insbesondere bei Kostensteigerungen – der Finanzierung und des Betriebsmanagements möglich.

Besonders positiv – das hat sich im Zuge des neuen Bundesgesetzes für die Kompetenzverteilung ergeben – ist es, dass nun all diese Maßnahmen wirklich von einer Hand zentral koordiniert werden können, und der Herr Bundesminister hat dafür schon richtungweisende neue Ansätze gegeben. Ich erinnere daran, dass sowohl für die Siedlungswasserwirtschaft als auch insbesondere für die Verwirklichung des Kyoto-Zieles, das mir sehr am Herzen liegt, zusätzliche Mittel ausverhandelt worden sind.

Wenn man die Mittel bedenkt, die erforderlich sind, um die von vielen Gesetzen bereits abgesicherten Ziele auch nur annähernd zu erreichen, insbesondere, was die Verminderung der CO2-Emission angeht, dann sieht man, dass wir noch einen gewaltigen Brocken vor uns haben, der nur dann zu bewältigen ist, wenn eine gemeinsame Anstrengung von uns allen erfolgt.

Wir brauchen, um eine kyotokonforme Reduktion der Treibhausemissionen zu verwirklichen – nämlich um 16 Millionen Tonnen pro Jahr – für ein CO2-Äquivalent ein Investitionsvolumen von mindestens 15 bis 18 Milliarden Schilling. Das bewirkt wiederum Anreize für Investitionen in gleicher Höhe. Und Sie sehen, dass auch bei den erneuerbaren Energieträgern ein großes Volumen an Arbeitsplätzen potenziell vorhanden ist. Nach vorsichtigen Schätzungen sind es zumindest 27 000 Arbeitsplätze, die in diesem Bereich kurzfristig geschaffen werden können.

Auch meine Fraktion wird diesem Bericht zustimmen. Ich bitte Sie auch weiterhin um die gemeinsame Unterstützung dieser sehr wichtigen Möglichkeit, über die stark technologisch und wirklich ausgezeichnet geführte Organisation der Kommunalkredit weitere umweltrelevante Projekte voranzutreiben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

19.43

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ellmauer, Mag. Schweitzer und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht und Antrag des Umweltausschusses 227 der Beilagen über ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs zitierte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Der Gesetzestitel lautet: "Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird"

2. Nach der Promulgationsklausel entfällt die Wortfolge: "Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2000, geändert wird."


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