Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 195

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miterlebt und dabei Ersparnisse verloren. Viele sind nun besorgt, dass auch der Euro Geldentwertung und Verlust des Vermögens mit sich bringt. Dem ist nicht so. Alle Schilling-Beträge werden mit einem unwiderruflich fixierten Wechselkurs in Euro umgerechnet. Dies gilt sowohl für Guthaben als auch für Schulden.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient nun der Vorbereitung zur Ausgabe dieses Euro-Bargeldes und sollte auch die Anpassung der nationalen währungsrechtlichen Vorschriften zum Ziele haben. Dies sind: Verkürzung des Zeitraumes des doppelten Bargeldumlaufes auf zwei Monate, Anordnung der Umstellung des Staatshaushaltes auf Euro, Änderung der mit dem EU-Recht in Widerspruch stehenden und Aufhebung der obsolet gewordenen währungsrechtlichen Vorschriften, Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Ausgabe der Euro- und Cent-Münzen und letztlich auch Aufnahme einer weiteren Banknotenschutzbestimmung in das Nationalbankgesetz.

Nach Ablauf der für drei Jahre vorgesehenen Übergangszeit werden nun ab 1. Jänner 2002 auf Euro lautende Banknoten und auf Euro oder auf Cent lautende Münzen in Umlauf gesetzt.

Es sind große Mengen an Bargeld bereitzustellen, die den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen müssen. In Österreich werden 470 Millionen Eurobanknoten sowie 1,5 Milliarden Euro- und Cent-Münzen mit einem Gesamtgewicht von 7 500 Tonnen hergestellt. Diese Münzmenge entspricht dem Gewicht der Stahlkonstruktion des Eiffelturms. Der nunmehr vorgesehene Zeitraum von zwei Monaten stellt einen Kompromiss zwischen der durch den doppelten Bargeldumlauf verursachten Kostenbelastung der Wirtschaft, insbesondere des Handels, und dem Interesse der Konsumenten, die ausreichend Zeit zur Gewöhnung beziehungsweise zur Bargeldumwechslung haben sollen, dar.

Die bereits bestehende Schutzbestimmung für Euro- und Cent-Münzen wird mit dieser vorliegenden Änderung dahin gehend verschärft, dass nunmehr auf Medaillen die Bezeichnung Euro oder Cent auch für sich alleine und nicht wie bisher in Verbindung mit einer Zahl oder Wertangabe verboten ist.

Was die Kosten dieser Währungsumstellung betrifft, so tragen diese die Nationalbank, die Münze Österreich AG sowie die Kreditwirtschaft und der Handel. Die Kostenbelastung des Bundes und der übrigen Gebietskörperschaften ergeben sich vor allem in den Bereichen EDV und Rechnungswesen.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren, hoffe ich, dass Herr und Frau Österreicher ab dem 1. Jänner 2002 die Scheckkarte und die damit verbundene Quick-Funktion noch mehr in Anspruch nehmen. Auf Grund der Tatsache, dass zukünftig der kleinste Schein der "5 Euro"-Schein sein wird, werden vermehrt Euro- und Cent-Münzen in den Taschen der Österreicher zu finden sein. Vielleicht kommt dann wieder der berühmte Geldbeutel in Mode. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

20.31

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie brauchen keine Angst zu haben, es wird keine Rede sein, lediglich eine Frage an den Herrn Staatssekretär, eine Frage, die aber gestellt werden muss.

Er hat nämlich gemeint, dass der Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Hagenhofer deswegen nicht akzeptiert werden könne, weil er tief in das zivile Privatrecht, in die Privatrechtsgestaltung eingreife, und das wäre nicht möglich.

Herr Staatssekretär! Ich vermag das nicht nachzuvollziehen: Gestern wurde, ich gebe zu, nicht in das noble Privatrecht, Zivilrecht von Banken, aber in das "plebejische" Privatrecht von 50 000 Arbeitnehmern eingegriffen. Damit haben Sie kein Problem gehabt, aber heute darf in


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