Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 196

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privates Gestaltungsrecht nach dem Zivilrecht nicht eingegriffen werden. – Das ist eine Logik, die Sie mir erst erklären müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.32

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Abg. Dr. Kostelka: Nicht einmal eine Antwort bekommt man!)

Die Debatte ... (Staatssekretär Dr. Finz meldet sich zu Wort. – Abg. Dr. Kostelka: Sie können nicht mehr! Sie haben Ihre Chance vertan! – Widerspruch bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Das ist die Antwort von mir! – Abg. Dr. Khol  – in Richtung SPÖ –: So etwas Kleinkariertes! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich habe noch nicht gesagt: Die Debatte ist geschlossen.

Wenn der Herr Staatssekretär eine Antwort geben will, dann kann er das noch tun. – Bitte.

20.32

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Selbstverständlich gebe ich eine Antwort.

Hiebei geht es darum, dass man Banken gesetzlich verpflichtet, Kosten zu tragen. In anderen Bereichen gibt es Beispiele, wonach eine einseitige Verpflichtung aufgehoben wurde, und zwar war das bei der Spekulationsertragsteuer der Fall. Sie wurde aufgehoben, weil den Banken einseitig eine kostenpflichtige Verpflichtung aufgetragen wurde – einseitig, ohne Kostenausgleich.

Bei der Pension – Sie möchten auf die Lex contractus eingehen – muss man natürlich prüfen, wie weit Eingriffe gehen können, wenn nicht auf freiwilliger Basis etwas erreichbar ist. – Es würde sittenwidrig sein, wenn zum Beispiel keine Finanzierungsmöglichkeit mehr gegeben ist oder wenn sich die Umstände so geändert haben – zum Beispiel auf Grund der gestiegenen Lebenserwartung –, dass man überhaupt keinen Eingriff mehr machen kann. Dazu gibt es eine Judikatur, derzufolge man sehr maßvoll eingreifen kann – sehr maßvoll! –, und diese Erhöhung von 35 auf 36,5 Dienstjahre ist ein sehr maßvoller Eingriff. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn ich hingegen einseitig in ein derartiges Recht eingreife und damit hohe Kosten verbunden sind, ohne Übergangsfrist, dann ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben – und das ist der Unterschied. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 174 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Heindl und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Heindl und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I § 2 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte bei Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


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