Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 55

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Auswirkungen auch bei der Ablieferungspflicht gegeben sind. Man kann daher auch mit vertraglichen Bestimmungen über eine längerfristige Sperre der Nutzung mit den ablieferungsberechtigten Stellen auch diese urheberrechtlichen Schutzbestimmungen weiter aufrechterhalten, ausdehnen und vor allem beibehalten.

Ich meine, alles in allem kann man diesem Gesetz nur die Zustimmung geben. Es ist ein vernünftiges Gesetz, das letztendlich unser Wissen in Wissenschaft, Kunst und Forschung sowie die Speicherung dieses Wissens durch neue Technologien auch für die Nachwelt sichert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.57

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir nun ein sachliches Thema bereden. Ich glaube, der Emotionen ist genug. Ich bin auch froh darüber, dass dieser Gesetzesantrag eine Vier-Parteien-Einigung ist. Mein Vorredner hat es bereits gesagt: Der vorliegende Gesetzesantrag ist in Wirklichkeit eine logische Weiterentwicklung der Informationstechnologie. Er fügt zur bisherigen Rechtslage, lediglich Zeitungen, Bücher und Zeitschriften systematisch zu sammeln und zu archivieren, nunmehr auch die elektronischen Medienwerke, die so genannten Offline-Produkte, hinzu, also CD-ROMs und CDs.

Im derzeitigen Entwurf nicht geregelt sind die Online-Publikationen, und zwar deswegen, weil es dazu im Vorfeld rechtliche Unklarheiten in der Art gegeben hat, ob sie überhaupt unter das Mediengesetz fallen sollen. Ich glaube daher, dass hier insgesamt noch eine Gesamtrevision des Medienrechtes auf uns zukommen wird, weil es sicherlich auch für die Online-Publikationen letztlich eine Art Archivierungspflicht geben sollte.

Der vorliegende Gesetzesantrag ist, wie auch die schütter besetzten Reihen hier zeigen, unspektakulär. Aber er ist wichtig! Durch eine umfassende Sammlung der geistigen und kulturellen Leistungen ist auch die Sicherung unseres kulturellen Erbes möglich. Damit ist letztlich die Abbildung und Beurteilung unserer Zeit für spätere Generationen gewährleistet. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Regierungsvorlage ist eine weitere Vorlage im Medienrecht – nach einer längeren Zeit des Stillstands im Medienrecht kommt es nun endlich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung.

Herr Staatssekretär! Ich bedanke mich für diese Vorlage. Ich möchte Sie auch auffordern: Bleiben Sie dabei, weiter einen Schritt nach dem anderen im Medienrecht zu setzen und Österreich endlich an internationale Entwicklungen und Standards anzugleichen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

11.59

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat auf die Emotionen beim zuvor abgehandelten Tagesordnungspunkt Versöhnungsfonds-Gesetz Bezug genommen, daher auch von mir kurz dazu: Meine Fraktion, ich persönlich genauso, bedauert es zutiefst, dass der Geist der Versöhnung – dieses Gesetz trägt ja nicht zu Unrecht den Namen "Versöhnungsfonds-Gesetz" – hier vom Abgeordneten Posch geradezu mit Füßen getreten wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Petrovic: Schämen Sie sich! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)


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