Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 56

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Den vielen Opfern, den Zwangsarbeitern, für die wir dieses Gesetz schaffen und die den Geist der Versöhnung auch hier verdient hätten, hat Kollege Posch damit wahrlich einen schlechten Dienst erwiesen. (Zwischenruf des Abg. Reheis. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme nun zu dieser so genannten Konsensmaterie; meine Vorredner haben ja bereits auf den Inhalt dieser Novelle des Mediengesetzes Bezug genommen. Es geht dabei um eine Erweiterung der Ablieferungs- und Anbietungspflicht auf so genannte Offline-Produkte. Es darf aber nicht übersehen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich die Bedeutung dieser Novelle eher in Grenzen halten wird, denn nach Einschätzungen geht es in der Praxis darum, dass im Jahr zirka 100 bis 200 CD-ROMs an die Österreichische Nationalbibliothek abzuliefern sind.

Ungelöst ist nach wie vor die Frage, wie sich der Gesetzgeber die Informationsflut und die Erfassung der Information und der Angebote des Internet vorstellt. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass wir es jetzt mit einer Zwei-Klassen-Gesellschaft von Herausgebern von Informationen zu tun haben: auf der einen Seite diejenigen, die Druckwerke herausgeben, dann die so genannten Offline-Produkte, die der Anbietungs- und Ablieferungspflicht unterliegen, und auf der anderen Seite die Produzenten von Online-Diensten im Internet, die nicht anbieten und abliefern müssen.

Dazu wurde auch – das ist den diesbezüglichen Materialien zu entnehmen – eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zu überprüfen hat, ob es technisch überhaupt machbar ist, dass dann eine derart umfassende Archivierung im Internet zu Gunsten der Österreichischen Nationalbibliothek stattfinden kann. Bei dieser enormen Geschwindigkeit an elektronischer Ermittlung ist es nicht unwahrscheinlich, dass das so geht, aber wenn das nicht möglich ist – sei es, dass sich die Staatengemeinschaft nicht dazu durchringen kann, diesbezüglich generelle Normen zu erlassen und diese Anbietungs- und Ablieferungspflicht hier in Österreich auch nicht auf Online-Produkte erweitert wird –, dann ist meines Erachtens nach die Ablieferungs- und Anbotspflicht überhaupt in Frage zu stellen, weil eben eine Zwei-Klassen-Gesellschaft auf Dauer nicht aufrechterhalten werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

12.02

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles ist zu dieser Gesetzesvorlage bereits gesagt worden. Ich meine, es handelt sich dabei um eine logische Entwicklung hinsichtlich der Ablieferungspflicht für klassische Printmedien, also Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, dass das eben jetzt ausgedehnt wird auf elektronische Medienwerke, für die derzeit keine Ablieferungspflicht besteht.

Die Ablieferungspflicht für Offline-Produkte wurde hier ja bereits diskutiert. Wir haben das dadurch "gelöst" – unter Anführungszeichen –, indem wir die praktischen Erfahrungen sammeln und zusammen mit der Österreichischen Nationalbibliothek und dem Verband für Informationswissenschaft Arbeitsergebnisse vorlegen werden, um dann danach zu trachten, wie wir diesen Diskussionsgegenstand handhaben beziehungsweise einer guten Lösung zuführen können.

Ich meine, dass die rasche Umsetzung dieses Punktes des Arbeitsprogramms dieser Bundesregierung nun im Mediengesetz ein Zeichen dafür darstellt, dass sich unser Land und seine Bibliotheken der digitalen Identität stellen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.03

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es scheint notwendig zu sein, hier neuerlich auf den § 12 der Geschäftsordnung


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