Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 95

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1. In Behandlung des Ersuchens der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 16. Mai 2000 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Ernst Fink wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der dem Abgeordneten zum Nationalrat Ernst Fink zur Last gelegten Verwaltungsübertretung und der politischen Tätigkeit des genannten Abgeordneten besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ernst Fink wird nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 198 der Beilagen, Folgendes zu beschließen.

1. In Behandlung des Ersuchens der Bundes-Wertpapieraufsicht vom 24. Mai 2000 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Zweiten Präsidenten des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der dem Zweiten Präsidenten des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn zur Last gelegten Verwaltungsübertretung und der politischen Tätigkeit des Zweiten Präsidenten des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Zweiten Präsidenten des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn wird nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Edlinger und weitere Abgeordnete der SPÖ erheben sich nicht von ihren Plätzen. – Abg. Mag. Trattner: Der Alt-Finanzminister zeigt sein wahres Gesicht!)  – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (184 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird,

sowie über die Anträge

72/A der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG) geändert wird, und

80/A der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG) geändert wird (224 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rada. Ich erteile es ihm.

14.52

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geschätzte Damen und Herren! In der Novellierung des Studienförderungsgesetzes 1992 steht in den Erläuterungen zu Beginn ganz klar und deutlich, dass unser


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