Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 96

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derzeitiges Studienförderungsgesetz rein auf Vollzeitstudien ausgelegt ist. Wenn man gleichzeitig bedenkt, dass nur noch etwa 42 Prozent aller Studierenden Vollzeitstudenten sind, dann ergibt sich für mich überaus schlüssig die Notwendigkeit, dieses Studienförderungsgesetz den Gegebenheiten anzupassen.

Es ist im Bericht zur sozialen Lage der Studierenden klar und deutlich nachzulesen, warum nicht mehr so viele Studierende wie früher Vollzeitstudenten sind. Zum einen liegt es sehr wohl an der sozialen Lage. So müssen etwa Studierende, die von auswärts kommen und daher am Studienort eine Wohnung nehmen müssen, darüber hinaus vielleicht auch aus einer unteren sozialen Schicht kommen, durchaus einem Erwerb nachgehen, um sich ihr Studium leisten zu können. Außerdem gibt es sehr viele Studierende, die neben ihrem Beruf ein Studium begonnen haben. Zu all dem kommt auch noch, dass unsere Wirtschaft von den Absolventen Berufserfahrung verlangt.

Daher ist es durchaus notwendig und schlüssig, dass unsere Studierenden ins Berufsleben einsteigen. Und wenn wir noch dazu all das in Betracht ziehen, was in diesem Haus zu Beginn dieser Plenarwoche beschlossen wurde, dann wissen wir, es ist auch notwendig, sich rechtzeitig um Versicherungsjahre zu kümmern.

An unseren Universitäten gibt es aber – und das scheint für mich ein sehr wesentlicher Ansatz zu sein – auch nicht immer all jene Rahmenbedingungen, die gewährleisten, dass ein Vollzeitstudent im Genuss seiner Studienbeihilfe bleiben kann. Ich möchte das, Frau Bundesministerin, anhand eines Beispieles schildern, das sich heute an der Universität Wien so zugetragen hat.

Eine Studentin hat sich für die Prüfung, die heute abgehalten werden sollte, lange vorbereitet. Der Termin war mit dem Professor ausgemacht, sie hatte allerdings vergessen, sich bis zum 29. Juni entsprechend der Bürokratie in der Kanzlei anzumelden. Die Folge: keine Prüfung möglich. Wenn diese Rahmenbedingungen an unseren Universitäten nicht geändert werden, dann werden Studierende auch auf Grund von Umständen, die sie nicht selbst verursacht haben, aus dem Bezug eines Stipendiums fallen.

Es wurde insgesamt mit dem Gesetz versucht, die vorhandenen Mittel einigermaßen gerecht zu verteilen. Und ich bewerte es als durchaus positiv, dass nach dem Bakkalaureatstudium ein angeschlossenes Magister- oder Doktoratsstudium auch die Berechtigung für eine weitere Zuerkennung von Studienförderung bedeutet.

Einigermaßen bedenklich finde ich es jedoch, wenn wir damit auch das Studium von Studenten an Privatuniversitäten fördern, denn wenn sich jemand diese sehr hohen Studiengebühren leisten kann, dann ist doch anzunehmen, dass er diesen Lebensstandard hat beziehungsweise, wenn ihm Unternehmungen diese Studienrichtung bezahlen, anderen, wirklich bedürftigen Studierenden damit Stipendien entzieht.

Als positiv ist anzusehen, dass trotz Studienwechsel weiterhin Studienförderung bezahlt wird. Ich finde es aber wiederum bedenklich, dass wir bei Studienabschluss-Stipendien in die privatwirtschaftliche Verwaltung tendieren, wodurch die Gefahr gegeben ist, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.

Insgesamt halte ich diese Novellierung für ein kostenneutrales Unterfangen, von dem leider wahrscheinlich nicht alle Studierenden hoch begeistert sein werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin wäre Frau Mag. Karin Hakl.

Wir haben allerdings nur mehr 3 Minuten Zeit, Frau Magister. Wenn Sie Ihren Redebeitrag in 3 Minuten nicht beenden, müsste ich Sie unterbrechen. (Abg. Mag. Hakl winkt ab.)  – Dann unterbreche ich die Sitzung jetzt für einige Minuten. Es wird dann ab 15 Uhr eine Reihe von kurzen Debatten über Anfragebeantwortungen durchgeführt.


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