Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 168

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mehr gibt, so wie es beispielsweise in Deutschland, in Hamburg, vor wenigen Monaten eine gegeben hat.

Dazu ist gesetzliches Handeln notwendig, und alle Fachleute, die wir angehört haben, sind sich dessen bewusst, dass es derartiger gesetzlicher Bestimmungen bedarf.

Was tut not? – Fürs erste eine Verlässlichkeitsprüfung für die Führer von problematischen, von gefährlichen Hunden, darüber hinaus die Sicherstellung, dass problematische Hunde oder überhaupt alle Hunde identifiziert werden können – ein Kurzfristprogramm wäre eine Tätowierung, ein Langfristprogramm das so genannte Chippen, das heißt das Einsetzen, das Implantieren eines kleines Chips, mit dem der Hund dann auch mit entsprechenden Lesegeräten identifiziert werden kann –, ferner die Sicherstellung, dass es einen ausreichenden Versicherungsschutz gibt, eine Haftpflichtversicherung, weiters ein Importverbot für problematische Hunde und letztendlich das Verbot des so genannten Scharfmachens von Hunden, das heißt des Anerziehens von dem Hund nicht eigenen Aggressivitäten.

Wir sind im Grunde genommen mit den beiden Regierungsfraktionen durchaus einer Meinung, dass diese Maßnahmen gesetzt werden sollen. Unterschiedlich ist nur die Position, wie wir das tun. Auf der einen Seite stehen die ÖVP und die FPÖ, die meinen, dass ganz bestimmte wenige Maßnahmen im Strafrecht auf Bundesebene im Strafgesetzbuch verankert werden sollen, dass aber darüber hinaus die Frage der Verlässlichkeitsprüfung und einer entsprechenden Ausbildung der Hundehalter, aber auch die Identifizierbarkeit von Hunden, die Schaffung eines obligatorischen Versicherungsschutzes und das Importverbot auf Landesebene geregelt werden sollen, und zwar durch folgende Maßnahmen:

Dieses Haus wird heute – man muss sich das vorstellen! – durch Beschluss einer entsprechenden Entschließung die Bundesregierung auffordern, mit den neun Landesregierungen Kontakt aufzunehmen, um ihnen devotest die Bitte zu unterbreiten, dass die neun Bundesländer einen Art. 15a-Vertrag nach den Regeln des Völkerrechtes, wie die Verfassung sagt, abschließen mögen, dass alle neun Bundesländer neun Landesgesetze machen sollen, in denen Folgendes geschieht: Es soll in alle neun Gesetze das Gleiche aufgenommen werden, was wir heute oder in den nächsten Wochen in einem Bundesgesetz beschließen könnten.

Das ist im Grunde genommen unser Anliegen. Meine Damen und Herren, vor allem jene von der ÖVP, wir haben sehr schlechte Erfahrungen mit Ihrer Bereitschaft zum Handeln im Bereiche des Tierschutzes gemacht, daher fordern wir Sie auf, jetzt zu handeln!

Wir wollen kein Hunderassenverbot, aber wir wollen Maßnahmen gegen diese 1 500 Hunde, und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt! Wir wollen nicht, dass sich diese beginnende Blutspur weiter durch Österreich zieht! Wenn das der Fall sein sollte, dann betone ich: Sie haben die Verantwortung! (Beifall bei der SPÖ.)

19.20

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

19.21

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Innenminister! Meine Damen und Herren! Wir von der ÖVP haben von Beginn an in dieser sensiblen Materie der gefährlichen Hunde vor Schnellschüssen gewarnt, vor Schüssen aus der Hüfte, und wir sind immer für eine akkordierte Vorgangsweise eingetreten.

Warum haben wir vor Schnellschüssen gewarnt? – Das Beispiel Deutschland zeigt: Man hat dort zu schnell reagiert, und es wird Novellierungen geben. Zum anderen hat ja auch die heutige Debatte gezeigt, dass Schnellschüsse nicht immer gut sind – zum Beispiel Schnellschüsse der Sozialistischen Internationale in Bezug auf die Sanktionen gegen Österreich. Und man wird das Gefühl nicht los, dass manche aus den Reihen der SPÖ da die Finger mit im Spiel hatten, vor allem dann, wenn man an die Verteidigungsstrategie und die Auslandsbesuche des SPÖ-Vorsitzenden in dieser Frage denkt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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