Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 181

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uns gemacht hätten, hätten wir mit einer derartigen Punze diese Randgruppen versehen. Menschenverachtend sei dies, wäre die geringste Beurteilung gewesen, die Sie uns vorgeworfen hätten. Sie aber wollen behinderten Personen offensichtlich nicht einmal das Recht geben, solche Hunde zu führen.

Weiters ist Ihr Entwurf auch deshalb nicht brauchbar, weil Sie ungeheuer viele unbestimmte Gesetzesbegriffe gebrauchen. Was ist "missbräuchliche Haltung"? Was ist "artfremde Haltung"? Was ist "unsachgemäße Haltung"? – Niemand kann sich etwas darunter vorstellen beziehungsweise stellt sich jeder irgendetwas anderes vor, all das kann man nicht nachvollziehen. Allein aus diesem Grunde können wir bei Ihrem Antrag nicht mitgehen.

Eines möchte ich auch noch sagen: Herr Kollege Kräuter hat mir vorgeworfen, ich hätte den Bundesminister für Inneres wegen der Nichtvollziehung der Gesetze angegriffen. Der Herr Innenminister ist leider nicht mehr da, ich hätte es ihm auch heute wieder gesagt. Es geht ganz einfach nicht, dass wir als Parlamentarier dieses Hilflosigkeitsbekenntnis der Exekutive hinnehmen, dass man den Leinenzwang nicht durchsetzen kann. Ich werde, weil der Herr Innenminister nicht da ist, auf andere geeignete Art und Weise mit ihm dieses Thema besprechen. Natürlich müssen in allererster Linie die bestehenden Gesetze vollzogen werden, bevor man neue schafft. Die Exekutive mit ihrer großen Angst vor Eskalationen muss sich eben etwas überlegen, wie man den Leinenzwang exekutiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass wir dann, wenn wir einmal durchsetzen, dass die bestehenden Gesetze vollzogen werden, schon einen großen Schritt weitergekommen sind. Bedauerlicherweise werden Sie heute unserem Antrag, wie ich voraussehe, nicht zustimmen. Aber bitte verstehen Sie auch, dass wir Ihrem Antrag auf Schaffung eines Bundesgesetzes nicht zustimmen können, weil auch die Verfassungsrechtler gemeint haben – Sie alle haben die Expertise bekommen –, dass es nicht möglich ist, diese Materie in Form eines Bundesgesetzes zu regeln. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen, denn wir alle müssen auf dem Boden der Verfassungsgesetzgebung stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.18

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich melde mich deshalb ein zweites Mal zu Wort, weil ich die Ehre habe, den Vertreter dieser Tierschutzfrage, Herrn Dr. Kostelka, vis-à-vis zu haben. Er hatte sich nach seiner Wortmeldung der Debatte zur Gänze entzogen.

Herr Dr. Kostelka! Wir haben uns im Ausschuss eigentlich darauf geeinigt, dass wir versuchen, möglichst viel Konsens in dieser Materie zu erlangen, und haben das sachlich auch weitgehend geschafft.

Mir ist vor wenigen Tagen eine Zusendung zugegangen, auf der steht: Erst die Pensionisten, jetzt die Tierfreunde. Dr. Kostelka schreibt nach einer heroischen Einleitung an alle Tierschutzorganisationen im Land, dass nur mehr die Oppositionsparteien SPÖ und Grüne für ein Bundes-Tierschutzgesetz eintreten. Die FPÖ hat nämlich ihr früheres Versprechen, für eine Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes einzutreten, gebrochen.

Nehmen Sie zur Kenntnis – ich wiederhole das erneut –, dass das Endziel unserer Bemühungen ein Bundes-Tierschutzgesetz ist. Wir wollen versuchen, unseren Partner in der Koalition mit sachlichen Argumenten zu diesem Ziel zu führen. Es ist nicht richtig, was Sie als Meister der Anpetzerei und der Vernaderung, wie wir es heute bei einem anderen Tagesordnungspunkt schon erlebt haben, behaupten, nämlich diesen Weg zu gehen, und es ist unaufrichtig, dass Sie die Tierschutzorganisationen diesbezüglich falsch informieren. Wenn Sie nach wie vor Gemein


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