Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 184

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Die heutige Entscheidung, die Sie mit einem Federstrich treffen werden, ist zum Nachteil der österreichischen bildenden Künstler. Wir werden Ihrer Meinung und Ihrer Entscheidung sicherlich nicht folgen, und ich darf Sie einladen, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

20.27

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dem Rechtspraktikantengesetz werden wir selbstverständlich unsere Zustimmung geben. Mit diesem Gesetz schließen wir endlich eine Lücke im System, denn durch die geltende Rechtslage waren die Rechtspraktikanten dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht unterstellt. Mit diesem Gesetz sind wir drauf und dran, diese Gleichstellung zu erreichen. Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn das ein Vier-Parteien-Gesetz werden würde.

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nun etwas ausführlicher der Urheberrechtsgesetz-Novelle zuwenden. Wir haben im Jahre 1996 eine Urheberrechtsgesetz-Novelle beschlossen, in der wir festgehalten haben, dass Künstler, und zwar bildende Künstler, die ihre Kunstwerke in Galerien oder Museen ausstellen, dafür ein Entgelt erhalten sollen. Dieses Entgelt ist von den Galerien und den Museen abzuführen. Wir wurden damals schon, zur Zeit dieser Gesetzwerdung, massiv von Künstlern wie Professor Rainer, von Galeristen wie Hilger oder von Frau Curtze dringend gebeten, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Schon damals haben sowohl Künstler als auch Galeristen befürchtet, dass durch diese Regelung eine Beeinträchtigung der Ausstellungstätigkeit für die bildenden Künstler entsteht.

Wir haben damals leider auf die Betroffenen nicht gehört, aber heute – festgeschrieben im Koalitionspakt 2000 – wird die Ausstellungsabgabe durch die heute zu beschließende Novelle ersatzlos gestrichen, und zwar aus vier Gründen: Erstens ist dieses Gesetz in dieser Form in Europa einzigartig, zweitens belasten wir damit Museen und Galerien, also Institutionen, die von Sponsoren und Subventionen leben, und drittens verhindern wir gerade bei lebenden modernen Künstlern Ausstellungstätigkeiten, weil diese Belastung ein Hemmnis für Galeristen darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Viertens hat der Oberste Gerichtshof dieses Gesetz dahin gehend interpretiert, dass auch bei Ausstellungen, bei welchen ein nachgeordneter Profit erzielt werden kann – das heißt Imagewerbung –, diese Abgabe zu leisten ist. Auch das wollten wir nicht. Daher sind wir gezwungen, dieses Gesetz zu ändern.

Meine Damen und Herren von der sozialistischen Fraktion! Ich kann nicht verstehen, warum Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung verweigern. Sie wollen offensichtlich mit der Ablehnung dieses Gesetzes, dass junge Künstler behindert werden, dass ausstellungswillige Galeristen ebenfalls behindert werden, und Sie wollen durch die Ablehnung dieses Gesetzes, dass die Bürokratie, nämlich die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler gestärkt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Abgaben, die an die Verwertungsgesellschaft geleistet werden, kommen nämlich den jungen Künstlern nicht zugute, die kommen ausschließlich dem Verwaltungsapparat der Verwertungsgesellschaften zugute. Daher, meine Damen und Herren, ersuche ich Sie, dies nochmals zu überdenken und im Zweifelsfall beim Kollegen Cap Informationen einzuholen, denn er hat damals als Kultursprecher dieses Problem sehr wohl erkannt. Ihr Kollege Maier aber scheint keinen Zugang zu Kunst und Kultur zu haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.


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