Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 17

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selbst haben gesagt, Sie haben sich jetzt damit befasst, weil Sie auch draufgekommen sind, dass es eine Studie dazu gibt. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Wie ist Ihre persönliche Meinung zu diesem Angriff?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Zunächst: Diese Studie ist nicht allgemein bekannt, sie ist in keiner wissenschaftlichen Zeitschrift, nirgends, veröffentlicht. Wir haben das durch unsere Recherchen durch Spitzenbeamte in den letzten Tagen festgestellt.

Zur Kritik kann ich nichts sagen. Allgemein fehlt mir aber folgendes Element in der Diskussion: Wir müssen zwischen Werturteilen und Tatsachen unterscheiden. Auch die Journalisten müssen unterscheiden – und tun dies auch vielfach, meistens, von mir aus immer – zwischen einem Meinungsjournalismus und einem Faktenjournalismus. Ich glaube, dass die Meinungsfreiheit grenzenlos frei sein muss, also nicht sanktioniert werden soll – die Äußerung einer Meinung! –, dass man aber bei Fakten, die man einem anderen vorwirft (Abg. Dr. Fekter: Bei der Wahrheit bleiben muss!), durchaus sehr empfindlich und sorgfältig sein muss, nämlich bei falschen Fakten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 5. Anfrage. – Frau Abgeordnete Prammer, bitte.

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

51/M

Wie beurteilen Sie die äußerst kritische Einschätzung Ihrer Person durch die "drei Weisen"?

(Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Beurteilung durch mich ist eine sehr kritische. (Abg. Mag. Trattner: Eine typisch "intellektuelle" Prammer-Frage!) Ich habe es schon öfter gesagt – auch gestern hier im Hohen Haus – und wiederhole das, dass den drei Weisen bei der Beurteilung meiner Person unrichtige Fakten vorgelegen sind.

Ich habe mich nämlich nicht an Massenklagen beteiligt, ich habe nicht den Strafrechtseinsatz gegen Kritiker verlangt, und ich habe auch nicht den Standpunkt vertreten, dass es Freiheit der Meinungsäußerung nur für einige geben darf, sondern ich habe immer den Standpunkt vertreten, Meinungsfreiheit ist ein unteilbares Gut für alle!

Und wenn diese Fakten, nämlich mein wirklicher Standpunkt, den drei Weisen vorgelegen wären, wären sie nicht zu dieser Kritik an mir gekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Prammer, bitte.

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Bundesminister, ich beziehe mich noch einmal auf den Bericht, den ich ja nicht zusätzlich zitieren muss, und zwar auf Punkt 107. Es hat Dr. Jörg Haider am 24. Mai – also nicht am 15. Mai, sondern am 24. Mai – in der APA auch die Forderung erhoben, nach § 248 Strafgesetzbuch gegen Oppositionspolitiker vorzugehen.

Nun meine Frage: Teilen Sie die Meinung des Landeshauptmannes von Kärnten, oder teilen Sie die Meinung der Judikatur und aller Experten, dass dieser Paragraph gegen Oppositionspolitiker auf keinen Fall anzuwenden ist? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist unzulässig, diese Frage!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.


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