2. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes neuorganisiert sowie über Bundesvermögen verfügt wird (Bundesimmobiliengesetz) und mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 sowie das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden (298 der Beilagen),
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird (300 der Beilagen).
3. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:
Berichtigung des Berichtes (III-53 der Beilagen) des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993 über seine Tätigkeit vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Zu III-53 der Beilagen).
B) Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Immunitätsausschuss:
Ersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien (15 U 263/00a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 StGB und § 115 StGB.
Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bürgerinitiative Nr. 5 betreffend "Zivildienstnovelle 2000";
Verkehrsausschuss:
Petition Nr. 1 betreffend "Alkoholisierte Lenker gefährden uns alle", überreicht vom Abgeordneten Johann Kurzbauer,
Petition Nr. 2 betreffend Mobilfunk, überreicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Gabriela Moser und Dr. Martin Graf,
Petition Nr. 3 betreffend Road-Pricing, überreicht vom Abgeordneten Karlheinz Kopf.
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung der Republik Österreich (196 der Beilagen),
Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger (295 der Beilagen);
Budgetausschuss:
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 1999 (III-60 der Beilagen);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):