Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 39. Sitzung / Seite 69

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Wahlkampfkostenrückerstattung bekommen hat, noch dazu Schulden in der Höhe von 11,3 Millionen Schilling gemacht hat. Die Kreditkosten dafür belaufen sich auf knapp 2 Millionen Schilling. – Im Jahr 1999 war das! Bei der Freiheitlichen Partei, der Partei, die mit der Forderung nach einem Nulldefizit angetreten ist! Unterzeichnet Dr. Susanne Riess-Passer und Detlev Neudeck.

Ich werde das dem Herrn Bundeskanzler hier lassen, denn ich weiß nicht, ob er da den richtigen Koalitionspartner für ein Nulldefizit in diesem Lande hat. (Beifall bei den Grünen. – Die Rednerin legt ein Schriftstück auf den Platz von Bundeskanzler Dr. Schüssel auf der Regierungsbank.) Da stellt sich schon die Frage, wie man mit knapp 120 Millionen Schilling aus Steuergeldern so umgehen kann. Das ist beachtlich!

Punkt zwei: Sie haben gesagt, die Opposition war nicht bereit, mit Ihnen über Alternativen zu reden. – Wir haben es von der Bundesregierung schriftlich bekommen als Anlage zu Zl. 433 000/002 und ein paar Schrägstriche. Ich denke, das stammt aus Ihrem Ressort, Herr Bundesminister, nämlich ein Vorblatt zu all diesen Gesetzen im Finanzbereich. Dort steht: Alternativen: keine.

Bitte, worüber wollen Sie mit uns reden, wenn Sie uns, allen 183 Abgeordneten, schriftlich mit-teilen, wir brauchen über nichts zu reden, es gibt keine Alternativen? – Ich finde, das ist eine etwas dreiste Aufforderung, die Sie da an uns richten, das ist ein etwas dreistes Verhalten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Mertel: Das ist eine Persönlichkeitsspaltung! Schizophren ist das!)

Punkt drei – auch das ist bereits von Van der Bellen gesagt worden, aber ich rufe es Ihnen in Erinnerung –: Es besteht eine rechtliche Verpflichtung in diesem Land – nach EU-Recht und nach österreichischem Recht –, die Auswirkung legistischer Vorhaben auf die Situation von Frauen zu prüfen. Gender-Mainstreaming heißt das. Das ist durch einen EU-Ratsbeschluss verankert, das haben Sie selbst in den Leitlinien zum NAP übernommen und das steht auch im Koalitionsabkommen. Kein Wort dazu! Sie wollen mit der Opposition nicht über Alternativen verhandeln, darüber hinaus aber werden rechtliche Verpflichtungen auch irgendwie ignoriert. Wir nehmen das zur Kenntnis. Ich weiß nicht, ob es die österreichischen Frauen so zur Kenntnis nehmen werden. Ich hoffe nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das führt dann zu so skurrilen Blüten, dass es nicht einmal, wenn es um Geld geht, Gleichstellung gibt. Es gibt keine Gleichstellung! Das sind skurrile Blüten – nach der alten und der neuen Rechtslage –, aber zumindest da hätten Sie doch ein bisschen reformieren können. In § 21 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, auch in der neuen Fassung, heißt es: Zeiten, in denen der Arbeitslose in Folge Erkrankung (Schwangerschaft) nicht das volle Entgelt bezogen hat ... – Also der Arbeitslose, der in Folge Schwangerschaft kein Entgelt bezieht, ist in 100 Prozent der Fälle eine Frau! Nicht einmal die sprachliche Gleichstellung ist Ihnen irgendetwas wert! Und so gehen Sie mit den Frauen generell in diesem Land um. Ich hoffe, Sie bekommen dafür die Rechnung präsentiert. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Punkt vier: Der Herr Bundeskanzler hat argumentiert, weil Kindergärten zu teuer sind, sollen jetzt auch die Unis etwas kosten. – Ich denke, die Logik dieser Argumentation spricht für sich, ich brauche das nicht weiter auszuführen. (Abg. Dr. Mertel: Da gibt es noch etwas dazwischen!)

Ich komme daher zu meinem letzten Punkt. Ich finde es bemerkenswert, dass in der Thematik Stiftungen nur auf Gusenbauer und Edlinger Bezug genommen wird. Ich hätte gerne die Meinung des Finanzministers dazu gehört und werde in Zukunft immer ein ceterum censeo anbringen. Ich bin nämlich der Meinung, dass Milliardäre, dass Stiftungsgründer einen gerechten Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten sollen (Abg. Edlinger: Ich auch!), der nicht geringer sein soll als der Beitrag der "kleinen" Sparbuchinhaberinnen und -inhaber – also 25 Prozent von den Erträgen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

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