Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 39. Sitzung / Seite 80

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Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen betreffend Schließung von Steuerlücken bei Privatstiftungen. (Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP: Wo ist denn der Gusenbauer? Wo ist er denn? – Abg. Ing. Westenthaler: Für das Protokoll: Herr Gusenbauer ist nicht für diese Anträge der SPÖ!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist damit abgelehnt. (Abg. Ing. Westenthaler: Ohne Gusenbauer!)

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bures und Genossen betreffend Abschaffung der unsozialen Ambulanzgebühren.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wieder ohne Gusenbauer!)

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 957/AB

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 957/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch die Schriftführerin erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Antragsteller und Erstredner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ihre Redezeit beträgt demnach 10 Minuten.

15.15

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Im Vorfeld dieser Debatte wurde der Verdacht geäußert, wir wollten diese Debatte gebrauchen, um über etwas völlig anderes als über parteiliche Postenbesetzungen zu reden. Das ist natürlich – wer den Klub der Grünen kennt, weiß das – nicht unsere Art und auch diesmal nicht der Fall. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Deswegen spreche ich über parteiliche Postenbesetzungen und richte eine erste Frage an den Herrn Bundesminister für Inneres bezüglich parteiliche Postenbesetzungen in den letzten Jahren und nehme Bezug auf einen Hinweis aus der Wiener Sicherheitsexekutive betreffend den letzten Offizierskurs.

Herr Bundesminister! Entspricht es den Tatsachen, dass beim letzten Offizierskurs der Wiener Exekutive, der Wiener Bundespolizei unter 21 Bewerbern die 15 Besten ausgesucht werden sollten? Bis zu diesem Punkt werden wir uns mit größter Wahrscheinlichkeit auf die Fakten sehr schnell geeinigt haben.

Entspricht es weiters den Tatsachen, dass der wahrscheinlich körperlich leistungsfähigste Bewerber ein Angehöriger der so genannten AUF war? Entspricht es weiters den Tatsachen, dass seine sonstigen Leistungen so zu wünschen übrig ließen, dass der Kommission nichts anderes übrig blieb, als ihn auf den 21. Platz zu reihen? Entspricht es weiters den Tatsachen, dass daraufhin die Spitze des Ministeriums zum überraschenden Schluss kam, auf Grund des Ergebnisses sei ein derartig sprunghafter Bedarf an Polizeioffizieren eingetreten, dass 21 statt 15 aufgenommen werden sollten?


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