Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 39. Sitzung / Seite 87

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Akte hervor, Kollege Leikam. Infolgedessen war es richtig, nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz zu entscheiden, in dem es im § 4 Abs. 3 heißt:

"Von mehreren Bewerbern, die die Ernennungserfordernisse erfüllen, darf nur der ernannt werden, von dem auf Grund seiner persönlichen und fachlichen Eignung anzunehmen ist, dass er die mit der Verwendung auf der Planstelle verbundenen Aufgaben in bestmöglicher Weise erfüllt." – Zitatende.

Auch bei der zweiten Besetzung ist es in etwa dasselbe. Da geht es um eine Besetzung bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten. Da war ebenso richtig zu entscheiden, es ist auch richtig entschieden worden. Ich bin mir auch sicher, dass Herr Oberstleutnant Richard Fetz seine Aufgaben als Leiter der Kriminalbeamten des Kriminalbeamteninspektorates der BPD Graz zur vollsten Zufriedenheit aller – auch zur Zufriedenheit der politisch anders Denkenden – erfüllen wird. Das Gleiche gilt auch für Frau Petra Lerchbaumer bei der SID in Kärnten.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden immer jene Personen unterstützen, die fachlich und persönlich am besten qualifiziert sind und nicht jene Personen, die rein zufällig das richtige Parteibuch haben.

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist erschöpft. Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordneter Hermann Reindl (fortsetzend): Das ganz im Sinne einer alten freiheitlichen Forderung nach Objektivierung der Postenbesetzung im öffentlichen Dienst. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

15.47

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Information für Herrn Abgeordneten Kiss sei noch einmal festgehalten: Die Klage auf Unterlassung und Widerruf Ihrer Behauptungen seitens des Grünen Klubs ist eingebracht. Es ist klar, Herr Abgeordneter Kiss, dass Sie hier diese Behauptungen so oft wiederholen können, wie Sie wollen. Es wäre allerdings auch nicht unangemessen gewesen, wenn Sie es in Form einer Frage an den Herrn Innenminister gemacht hätten. Sie können das hier behaupten, so oft Sie wollen, aber draußen werden Sie sich genauso verantworten müssen wie jeder andere normale Staatsbürger. Das ist keine Frage, die die Immunität betrifft – und das wissen Sie auch.

Herr Abgeordneter Kiss! Weiters wäre interessant gewesen, zu erfahren, warum Sie die Möglichkeit nicht genutzt haben, hier das zu wiederholen, was Sie heute am Vormittag behauptet haben, was Sie gestern behauptet haben. Sie haben nämlich behauptet – wobei Sie sich ganz offensichtlich auf den Innenminister berufen –, dass Abgeordneter Pilz Gegenstand polizeilicher Ermittlungen rund um die Sonderkommission ist. (Abg. Dr. Puttinger: Nicht SOKO, sondern BPD!) Sie wissen genauso gut wie ich, dass Abgeordneter Pilz im Ausschuss den Innenminister gefragt hat, ob er Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen rund um EKIS beziehungsweise die Sonderkommission ist – offensichtlich nein! Ob er Zentrum und Mittelpunkt weiterer Ermittlungen sei – offensichtlich auch nein!

Abgeordneter Pilz wird – so wie andere Abgeordnete auch – im Rahmen der EKIS-Abfragen leider vorkommen. (Abg. Kiss: Woher wissen Sie das?)  – Ich nehme es an, Herr Abgeordneter Kiss, weil es mich nicht wundern würde. Und das ist genau der Punkt, Herr Innenminister! Es geht nicht darum, dass 30 000 Bedienstete der Exekutive jederzeit und immer Lust verspüren, EKIS-Abfragen zu machen über Abgeordnete, über Künstler oder auch über einfache Asylwerbende – auch diese Abfragen hat es ja gegeben –, sondern es geht darum, dass sich über die Jahre gut dokumentieren lässt, dass ganz offensichtlich bestimmte Exekutivbeamte, die zu einer bestimmten Partei in einem Naheverhältnis stehen, derartige Abfragen gemacht haben.


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