Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 39. Sitzung / Seite 86

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Ich hoffe jedenfalls, dass mir der Nationalrat die Immunität aberkennt, damit ich vor Gericht unter Eid aussagen kann, genau wie Sie es auch tun werden müssen, Kollege Pilz. Es würde mich freuen, wenn Sie dann beispielsweise Fragen darüber beantworten müssten, wie Sie zu geheimen Papieren aus der Bundespolizeidirektion kommen, wer Ihnen diese Papiere zur Verfügung gestellt hat und wie Sie sie missbräuchlich verwendet haben. Wenn Sie dann unter Eid aussagen müssen, Kollege Pilz, dann kreuze ich mit Ihnen im Gerichtssaal gerne die Klingen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

15.41

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Pilz von den Grünen hat in seinem Debattenbeitrag zu Recht erkannt, dass die Aktionsgemeinschaft Freiheitlicher und Unabhängiger große Erfolge gehabt hat. Das stimmt, das ist richtig.

Er hat aber dann davon gesprochen, dass die Freiheitlichen in den neunziger Jahren ein doppeltes Vorhaben gehabt hätten: erstens, hat er gemeint, den systematischen Rufmord an politischen Gegnern und zweitens, hat er gemeint, die Besetzung von Mandaten mit Mandataren, deren Vorstrafenregister länger sei als ihre politischen Erfolge.

Meine Damen und Herren! Sie können sich selbst ein Bild von den Aussagen eines Abgeordneten machen, der ja bekanntlich zur Exekutive nicht das beste Verhältnis hat. Diese Aussagen des Abgeordneten Pilz entbehren jeder Grundlage, und sind schlichtweg als falsch zu bezeichnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, zum Thema ... (Abg. Öllinger: Welche Aussagen haben Sie gemeint?)  – Die Aussage, die er gemacht hat, also: Die Freiheitliche Partei hätte systematischen Rufmord betrieben und die Besetzung von Mandaten, also das Vorstrafenregister der Mandatare sei länger als deren politische Erfolge. – Ist das in Ordnung, Herr Öllinger? (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist euer Stil!)

Die Besetzung öffentlicher Leiter-Funktionen und Planstellen ist natürlich immer wieder problematisch, so auch in der Exekutive, in der es Gott sei Dank genug hoch qualifizierte, männliche und weibliche Beamte gibt. Aber eines steht fest: Eine ausgeschriebene Funktion kann nur mit einer Person besetzt werden, und natürlich stellt sich hierbei dann auch sofort die Frage, ob die jeweilige Entscheidung politisch motiviert war. Wird die Planstelle mit einer der ÖVP nahe stehenden Person besetzt, so stellt sich die SPÖ natürlich die Frage, ob das politisch motiviert war. Ist es umgekehrt, wird es wahrscheinlich die andere Fraktion tun. So geschehen auch in der Anfragebegründung der Abgeordneten Leikam und Genossen, in der es unter anderem wortwörtlich heißt:

"Seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung häufen sich jedoch die Beschwerden von Beamten der Sicherheitsexekutive, wonach ein berufliches Fortkommen oftmals nicht allein durch die fachliche Qualifikation, sondern vielmehr durch die politische Gesinnung gewährleistet ist." – Zitatende.

Hohes Haus! Das heißt auf Deutsch: Wird ein Posten im öffentlichen Dienst nicht mit einer der Sozialdemokratie nahe stehenden Person besetzt, dann ist diese Besetzung politisch motiviert. Abgeordneter Leikam hat in seinem Redebeitrag gesagt, da stecke sogar System dahinter.

Konkret zu den beiden Fällen, auf die die Anfrage der Abgeordneten Leikam und Genossen Bezug nimmt: Im Fall der Besetzung der Leiterfunktion des Kriminalbeamteninspektorates der Bundespolizeidirektion Graz hat die Begutachtungskommission keine die berufliche Aus- und Fortbildung betreffende fachliche Bewertung vorgenommen, obwohl es im Hinblick auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Position dringend geboten gewesen wäre. (Abg. Leikam: Wo ist die Antwort des Ministers?)  – Ja, das ist ja auch richtig, es geht ja auch aus der


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