Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 133

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Es gibt übrigens eine Anfrage des Kollegen Kiermaier dahin gehend, über welche Landtagsabgeordneten Herr Kollege Mayerhofer in Niederösterreich Abfragen getätigt hat. Vielleicht wird da noch mehr herauskommen.

Peter Pilz hat das letztes Mal gesagt – ich glaube, man muss ihm zunehmend zustimmen –, dass sich in den Landtagsklubs der FPÖ Personen versammeln, die es – ich sage es jetzt einmal salopp, er hat das viel schärfer formuliert – mit dem Rechtsstaat nicht sehr ernst nehmen, und dass es offenbar sehr einfach ist, dort die Mandate zu bekommen, dass es aber keine Reaktionen der Partei gibt. Dass Herr Mayerhofer, der überprüft, wie es bei den anderen ausschaut, noch drinsitzt, ist zwar ganz originell, aber sonst schon nichts.

Ich würde mir wirklich erwarten, dass Sie für sich definieren, wo bei Ihnen und in Ihrer Politik die Grenze ist, bis zu der etwas akzeptiert wird – von legal kann man gar nicht reden –, und wo der Punkt beginnt, ab dem etwas nicht mehr akzeptiert wird. Gehen Sie einmal hier zum Rednerpult und erklären Sie das! Das würde ich mir wirklich wünschen. (Beifall bei den Grünen.)

18.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

18.23

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem meine Vorredner durch Rede und Gegenrede relativ wenig zum Thema gesprochen haben, versuche ich, in kurzen Worten den Antrag des Abgeordneten Posch aus der Sicht meiner Fraktion zu beleuchten.

Der Antrag des Abgeordneten Posch betreffend einen Bericht über die Lage der Menschenrechte in Österreich war für uns auf den ersten Blick ein durchaus interessanter Vorschlag. Wir haben darüber auch innerhalb der Fraktion länger diskutiert und auf den ersten Blick zumindest gemeint, dass ein solcher Antrag zu unterstützen wäre, und zwar wirklich nur auf den ersten Blick, denn bereits der zweite Blick hat uns eines Besseren belehrt, denn wenn man sich diesen Antrag genau anschaut, erkennt man die Motivation, warum dieser Antrag eingebracht wurde. Ich möchte das nun ein wenig beleuchten.

Zu den Punkten 2 und 3 des Antrages, in denen die Überprüfung der Regierungsvorlagen auf ihre Menschenrechtsverträglichkeit vorgeschlagen wird und in denen gefordert wird, besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte bei der Vollziehung zu richten, ist zu sagen: Das ist derzeit schon so, Herr Abgeordneter. Es ist das geradezu eine No-na-Feststellung.

In der Begründung führen Sie an, dass das Ausland in seiner kritischen Haltung durch Äußerungen von Vertretern einer Regierungspartei bestätigt wird. – Ja, meine Damen und Herren, sind alle internationalen Berichte, die sich mit der österreichischen Menschenrechtssituation auseinander setzen, wirklich spurlos an Ihnen vorbeigegangen?

Zur Motivation: Die heutige Debatte hat uns in unserer Skepsis völlig Recht gegeben. Es geht Ihnen nämlich leider nicht um eine seriöse Diskussion und um eine Auseinandersetzung mit Menschenrechtsanliegen, sondern es geht Ihnen in Wirklichkeit um eine Debatte über die FPÖ – und um sonst gar nichts, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Und wenn Sie diese haben wollen, dann sagen Sie das auch, bitte, und verbrämen Sie Ihre Absichten nicht mit wolkigen Worten und tarnen Sie sie nicht mit Menschenrechtsanliegen.

Ich möchte hier auch Folgendes einmal feststellen: Ich gehe davon aus, dass sich alle hier im Hohen Hause vertretenen Parteien der Demokratie, den Grundrechten und den Menschenrechten verpflichtet fühlen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Viele Redner der vergangenen Stunden haben aus dem so genannten "Weisen"-Bericht zitiert, und wenn zitiert wurde, wurde – zumindest von den Oppositionsparteien – lediglich aus jenem


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