Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 240

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haben, dass es für Leistungen keine Auszeichnungspflicht gibt. (Abg. Dr. Lichtenberger: Das hat sie nicht gesagt!)

Ich muss Sie berichtigen, denn Sie sind anscheinend überhaupt nicht am Laufenden, was in der Preisauszeichnung passiert. So wie Ihr Antrag ausschaut, haben Sie sich jetzt auch benommen.

Sie wissen, dass Ihr Antrag 195/A betreffend Preisauszeichnung im Prinzip von allen hier anwesenden Parteien unterstützt wird, aber wir alle sind als Konsumentenschützer hier; wir sind dazu da, die Konsumenten zu schützen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Super!) Aber wenn Sie hier behaupten, dass wir keine Auszeichnungen für Leistungen hätten, dann muss ich Ihnen entgegenhalten, dass das nicht stimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Sie wissen ganz genau, dass im Jahre 1992 das Preisgesetz in das Preisauszeichnungsgesetz abgeändert worden ist. In Ihrem Antrag sprechen Sie immer noch vom Preisgesetz, Ihr Antrag beruft sich noch auf das Preisgesetz, obwohl Sie das Preisauszeichnungsgesetz meinen. Liebe Frau Moser, so geht das nicht!

Sie wissen, dass das Preisauszeichnungsgesetz, das wir schon seit dem Jahr 1992 haben, zwischen Sachgütern und Dienstleistungen unterscheidet. (Abg. Haigermoser: Genau so ist es!) Die Sachgüter haben wir ja auch eindeutig geregelt, dazu gibt es auch eine Novellierung, die erst seit September Gültigkeit hat – am 1. September des Jahres 2000 ist die Novellierung in Kraft getreten.

Außerdem sind dort die Dienstleistungen geregelt. Liebe Frau Moser, darf ich sie Ihnen vorlesen: 59 Dienstleistungen sind aufgezählt in dieser Verordnung, die Sie gar nicht kennen, denn Sie fordern, dass die Dienstleistungen endlich einmal berücksichtigt werden sollen.

Liebe Frau Moser! Es tut mir Leid, aber neben all diesen Dingen muss ich Ihnen schon sagen: Es ist nicht möglich, Anträge zu stellen, die sich bereits überholt haben beziehungsweise die auch durch eine Neuverordnung des Ministers in den nächsten Wochen überholt sein werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine Bemerkung noch zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Maier: Wenn Sie glauben, dass es eine Zersplitterung ist, auf Gebieten wie der Luftfahrt Preisauszeichnungen nicht in einem eigenen Gesetz, sondern im Luftfahrtsgesetz zu regeln beziehungsweise die Preisauszeichnung im Telekommunikationsgesetz festzuhalten, dann darf ich Ihnen sagen: Das ist keine Zersplitterung, sondern es ist eine Klarheit, womit man dem Konsumenten sagen kann, was besser, was richtiger ist.

In diesem Sinne können wir natürlich diesem Antrag, den Sie gestellt haben, nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

2.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Nicht lange, bitte!)

2.15

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich schließe mich den Äußerungen des Abgeordneten Puttinger an, der schon darauf hingewiesen hat, dass einerseits eine Novelle zum Preisauszeichnungsgesetz seit kurzem in Kraft getreten ist und dass es andererseits keinesfalls so ist, dass Dienstleistungen im Gesamten durch das Preisauszeichnungsgesetz nicht erfasst werden.

Ich bin allerdings der Meinung des Herrn Abgeordneten Maier, der die Vorgänge im Bereich der Wechselstuben kritisiert und meint, dass da eine Preisauszeichnung zweckmäßig wäre, weil auch ich eine ähnliche Erfahrung mit geradezu absurden Aufschlägen für Umwechslungen von Dollar in Schilling gemacht habe. Ich habe Ihnen schon im Ausschuss mitgeteilt, dass diesbezüglich noch im Oktober dieses Jahres ein Verordnungsentwurf in Begutachtung gehen


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