Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 242

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

die Frau Außenministerin nicht selbst da, denn es gäbe ja durchaus einige spannende Themen im Rahmen dieser Debatte zu diskutieren, aber da sie nicht da ist, werde auch ich mich auf einen dieser hier zur Debatte stehenden Punkte beschränken, nämlich auf den Punkt 10: Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände samt Anlagen.

Natürlich könnten wir uns fragen, wozu wir das denn überhaupt beschließen sollen, wo wir schließlich kein Meer um Österreich herum haben, aber es ist natürlich so, dass internationale Abkommen von allen Ländern ratifiziert werden sollen. Außerdem hat diese internationale Debatte um die Fischbestände und die Frage der Überfischung der Bestände natürlich auch mit unserem Konsum zu tun und mit der Tatsache, dass wir zu jenen Ländern gehören, in denen in den letzten Jahren immer mehr Fisch konsumiert worden ist. Daraus ergibt sich eine bestimmte Verantwortung, wie wir uns in diesem Bereich zu verhalten haben.

Wichtig ist diese Durchführungsbestimmung und dass Österreich zustimmt und sie ratifiziert auch deswegen – auch wir Grüne werden daher diesem Punkt zustimmen –, weil es damit endlich ein Mittel gibt, von Seiten der internationalen Organisationen auch gegenüber der EU kräftiger aufzutreten, denn gerade einzelne EU-Länder sind es, die Raubbau betreiben. Spanien ist da eines der wichtigsten Länder. Das betrifft vor allem auch Länder Afrikas, vor deren Küsten die Fischbestände bereits so weit abgefischt worden sind beziehungsweise von EU-Mitgliedsländern – dazu gehören auch Schiffe, die unter deren Flagge fahren – immer noch abgefischt werden, dass die einheimische Bevölkerung kaum mehr eine Chance hat, die Fische für den Eigenbedarf oder eventuell zur Verarbeitung zu fischen.

In diesem Übereinkommen sind erstmals auch Leitlinien enthalten, wie so etwas wie eine nachhaltige Befischung stattfinden kann, wie Vorsorge getroffen werden kann, dass die Fischbestände erhalten bleiben und dass auch jene Fische, die weit wandern, in diesem Prozess nicht behindert werden und nicht überfischt beziehungsweise abgefischt werden dürfen.

Wichtig ist außerdem, dass in diesem Übereinkommen enthalten ist, dass Entwicklungsländern nicht unverhältnismäßig hohe Lasten aufgebürdet werden, damit sie nicht noch mehr, als es schon geschieht, zur Kasse gebeten werden und damit sie nicht für die eigene Bevölkerung viel zu wenig Fischbestand haben.

Natürlich ist dieses Übereinkommen noch lange nicht genug. Es gäbe noch viel mehr Dinge zu tun. Einige der Punkte, die zum Beispiel auch von Greenpeace gefordert werden, wären etwa, dass die weltweit industrielle Fangflotte innerhalb der nächsten fünf Jahre um die Hälfte reduziert werden sollte, dass die Regierungen ihre Subventionen für industrielle Schiffe und Flotten einstellen sollten, dass das Ausflaggen unter Billigflaggen gerade für die Befischung abgeschafft werden soll.

Es gibt noch mehr Aspekte, die einer internationalen Regelung bedürfen. Dennoch ist dieses Übereinkommen ein erster Schritt, und aus diesem Grund stimmen wir auch zu.

Wir stimmen auch den Übereinkommen in den Tagesordnungspunkten 11, 12 und 13 zu. Warum wir dem Übereinkommen im Tagesordnungspunkt 9 nicht zustimmen werden, wird Ihnen mein Kollege Dieter Brosz später erklären. (Beifall bei den Grünen.)

2.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

2.23

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! ich möchte meinen Beitrag zum Übereinkommen über den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften auf See nutzen, um auf die innenpolitische Diskussion hinzuweisen, die wir in diesem Bereiche zu führen haben werden beziehungsweise bereits führen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite