Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 175

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Wir haben die höchsten Maklerprovisionen, und es besteht Handlungsbedarf, und zwar auch deshalb, weil Maklerprovisionen selbstverständlich einen Teil der Wohnkosten darstellen und vor allem die FPÖ ja angetreten ist, diese Kosten zu senken! Auch diesbezüglich haben wir erlebt, dass nun das Gegenteil der Fall ist, und Sie können jetzt den Wahrheitsbeweis antreten, auf welcher Seite Sie eigentlich stehen, ob Ihnen die Probleme der Mieter ein Anliegen sind oder ob Sie vorwiegend die Klientel der Immobilienmakler vertreten – einige unter Ihnen sind ja Immobilienmakler –, ob Ihnen also sozusagen das Hemd näher ist als der Rock.

Es gibt viele derartige Naheverhältnisse bei der FPÖ, und daher besteht in Wirklichkeit keine Bereitschaft, im Bereich der Wohnkostensenkung auch nur einen Deut etwas zu ändern. Das ist auch daran festzustellen, dass erstmals in der Zweiten Republik im sozialen Wohnbau, nämlich in der bundeseigenen Wohnbaugenossenschaft, der Aufsichtsratvorsitzende ein Immobilienmakler ist, also einer, der Geschäfte machen will. Ich hoffe nur, das er nicht Geschäfte mit dem sozialen Wohnbau und mit den Mieterinnen und Mietern machen will!

Bundesminister Grasser hat einen der größten Immobilienmakler zum Aufsichtsratvorsitzenden einer Wohnbaugenossenschaft bestellt. Ich meine, dass da eine Unvereinbarkeit besteht und dass das eine ungeheuerliche Vorgangsweise ist! Aber wir werden ja jetzt sehen, ob Ihnen diese Klientel wichtiger ist oder ob Sie Interesse daran haben, dass die österreichischen Mieterinnen und Mieter wie alle anderen in Europa geringere Maklerprovisionen bezahlen müssen. Daher haben wir in dem Antrag klar formuliert, dass es jetzt zu einer Senkung von diesem viel zu hohen Betrag, nämlich drei Bruttomonatsmieten, auf zwei Nettomonatsmieten kommt. Auch diesbezüglich können Sie den Wahrheitsbeweis antreten! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

20.55

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bei dieser formal interessanten Debatte handelt es sich um eine erste Lesung, allerdings bereits zum dritten Mal, weil Kollegin Bures den gegenständlichen Antrag wortgleich in Halbjahresabständen einbringt.

Ich möchte daher zur Begründung meiner Ablehnung und der Ablehnung meiner Fraktion keine weiteren Ausführungen bringen, sondern nur auf die diesbezügliche Debatte am 6. Juni 2000, nachzulesen in den Stenographischen Protokollen der XXI. Gesetzgebungsperiode, 29. Sitzung des Nationalrates, Seite 42 folgende, verweisen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu dem Hinweis punkto Monatsmieten und Maklerprovisionen in Europa möchte ich näher einwenden: Abgeordnete Bures hat nämlich vergessen, dazu zu sagen, dass in den meisten Ländern Europas befristete Mietverhältnisse bestehen und daher unsere Provisionshöhen, die auf unbefristete Mietverhältnisse abgestimmt sind, damit nicht vergleichbar sind. – Richtig wäre es, auf die Wohnrechtsnovelle des Jahres 2000 hinzuweisen, mit der wir zwingend einen Befristungsabschlag von 25 Prozent eingeführt haben, der sich natürlich auch auf die jeweilige Provision durchschlägt, das heißt, dass der Vergleichswert für die befristete Miete selbstverständlich um 25 Prozent zu senken ist.

Außerdem scheint mir noch etwas bei dem internationalen Vergleich untergegangen zu sein: Ich habe auch eine Statistik des internationalen Verbandes, und daraus geht hervor, dass es in jenen Ländern Europas, in denen angeblich niedrigere Provisionen verrechnet werden, anders aussieht. (Zwischenruf des Abg. Neudeck. ) Ich weiß, über Statistiken lässt sich trefflich streiten! Daraus geht evident hervor, dass es in jenen Ländern, in welchen die Provisionen niedriger sind, überall freie Vereinbarungen und keine gesetzlichen Obergrenzen gibt. Daher meine ich, dass es der richtige Weg ist, zu überlegen, ob wir wirklich mit einer gesetzlichen Regelung auf Dauer niedrigere Preise erzielen können.

Meine Damen und Herren! Wir sind nun schon beim dritten diesbezüglichen Antrag, vielleicht können wir uns aber beim fünften oder sechsten Antrag – wenn Sie diesen weiterhin in Halb


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