Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 14

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Wenn es wahr ist, Herr Abgeordneter, dass Beamte Anfragen stellen können, ohne überhaupt den Grund dafür anzugeben, dann gibt es hier Grund genug, zu fragen, wie denn die politische Verantwortung in der Vergangenheit wahrgenommen wurde. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn es möglich ist, Herr Abgeordneter Gusenbauer, dass Polizeigewerkschafter behaupten, dass unter ihrer Dienstnummer Abfragen im EKIS erfolgt sind, dann ist dies ein Thema, das geklärt werden muss, und zwar so rasch wie möglich, Herr Abgeordneter Gusenbauer. Da ist niemand von Sinnen, der dies verlangt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn es wahr ist, dass, obwohl der Nationalrat beschlossen hat, dass die Kartei über Geisteskrankheiten gelöscht werden muss, angeblich, Medienberichten zufolge – ich betone: Medienberichten zufolge; ich identifiziere mich nicht damit –, solche Daten noch immer existieren, dann ist das sehr wohl ein Grund zur Überprüfung. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Und, Herr Abgeordneter Gusenbauer, wenn im EKIS-System Vorstrafen, auch solche, die schon getilgt worden sind, noch immer enthalten sind, dann ist auch das, wie ich meine, sehr wohl ein Thema. Und niemand ist von Sinnen, der derartige Fragen stellt, Herr Abgeordneter Gusenbauer! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Und wenn es wahr ist, dass der frühere Innenminister Schlögl in einem Interview erklärt hat – ich zitiere es; ich kann es ja nicht überprüfen –, ihm sei aus seiner Amtszeit eine größere Anzahl von derartigen Vorfällen, von Beschuldigungen bekannt, wenn diese Gefahr also seit dem Jahre 1997 bekannt war, dann ist zu klären: Was ist geschehen? Welche politischen Konsequenzen sind dann gezogen worden? Wie ist hier vorzugehen? – Dies alles hat zuerst die unabhängige Justiz aufzuklären, wenn es um das Strafrecht geht, und der Innenminister hat zu klären, wenn es um die Konsequenzen geht. – Dazu stehen wir. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.24

Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, Herr Abgeordneter Dr. Pilz hat gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung über die Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres für die illegale Weitergabe von Daten aus seinem Ressortbereich und Organisationsmängel im Bereich der Sicherheitsbehörden, die dazu geführt haben, dass jahrelang unbemerkt personenbezogene Daten an dazu nicht Berechtigte weitergegeben wurden, einzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

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Weiters hat Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Weitergabe von Polizeidaten an Dritte und der systematischen Bespitzelung durch Angehörige des Sicherheitsapparates und Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Sachverhalten einzusetzen.

Auch hiezu liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.


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