Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 76

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Begonnen hat es mit dem Vorwurf des Herrn Dr. Gusenbauer, der um 10.36 Uhr – da habe ich noch mitgeschrieben; dann war es einfach zu viel, weil die Vorwürfe zwar immer in der Art gleich geblieben sind, aber sich ansonsten nicht unterschieden haben – sagte, dass ich illegale Akten vorgelegt hätte. – Bitte, Herr Dr. Gusenbauer, nennen Sie einen. Ich verlange keine Entschuldigung, weil ich weiß, Sie können das nicht. Sie sind psychisch, mental nicht in der Lage, sich zu entschuldigen, Sie erheben einfach zu viele falsche Vorwürfe. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Edlinger: Das ist ja ungeheuerlich, diese Schulmeisterei!)

Nennen Sie bitte einen illegalen Akt, den ich vorgelegt habe! (Abg. Reheis: Das ist ungeheuerlich, Herr Minister! Schämen Sie sich!) Es ist ungeheuerlich, hier zu sagen, ich habe illegale Akten vorgelegt! – Ich habe das nicht getan! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie haben um 10.43 Uhr gesagt: Böhmdorfer steckt offensichtlich selbst tief drin. – Bitte nennen Sie einen Grund dafür! Bitte nennen Sie einen Grund dafür!

Und es ist so weitergegangen mit anderen Ausführungen und ähnlichen Beschuldigungen. Sieben illegale Stapo-Akten hat Herr Dr. Pilz erwähnt – keinen einzigen konnte er nennen. Kein einziger wurde natürlich verwendet.

Sie haben hier eine korrekte Berufsausübung, die durch mich vor fünf Jahren erfolgt ist, kriminalisiert. Ein Anwalt hat die Pflicht, alle Beweismittel, die er bekommt, bei Gericht vorzulegen. Das – und nur das! – habe ich getan. (Abg. Edlinger: Ohne sie zu überprüfen?) Nur dann, wenn ich an der Beschaffung von Beweismitteln, die suspekt sind, beteiligt gewesen wäre, könnten Sie mir einen disziplinarrechtlichen Vorwurf machen. – Aber auch das ist mittlerweile klargestellt durch eine Aussendung der Rechtsanwaltskammer, dass mir dieser Vorwurf nicht gemacht werden kann. (Abg. Dr. Petrovic: Wer hat denn die Akten beschafft?) – Frau Dr. Petrovic, gleich komme ich dazu. – Und Sie wissen mittlerweile, dass der Klient in diesem Verfahren erklärt hat, er hat die Beweismittel von einem Journalisten bekommen. Also auch ... (Abg. Dr. Gusenbauer: Von welchem?)  – Das fragen Sie ihn selbst. (Abg. Dr. Gusenbauer: A ja! Er gibt aber keine Antwort!) Also war ich auch an der Beschaffung selbstverständlich nicht beteiligt.

Sie müssen auch wissen – und Sie haben Rechtsanwälte und Juristen in Ihren Reihen –, dass diese Fotos, die Sie heute so kriminalisierend vorgelegt haben, immer in Akten aufscheinen, die beigeschafft werden, die kopiert werden können, die öffentlich werden können. Es ist für einen Rechtsanwalt überhaupt nichts Ungewöhnliches, dass Fotos – welcher Art auch immer – vorgelegt werden. Und es war deshalb auch nicht richtig, dass Herr Van der Bellen gemeint hat, ich hätte meine Berufspflichten nicht richtig erfüllt.

Ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe meine Berufspflichten richtig erfüllt. Es ist hier nichts zu beanstanden. Es ist nicht einmal theoretisch möglich, dass ich hier einen strafbaren Tatbestand begangen haben könnte. Es gibt nicht die geringsten Behauptungen in diese Richtung. – Das ist einmal das eine.

Was das Weisungsrecht anlangt: Bitte nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass ich in dieser Causa durch Freistellung der Staatsanwälte vom Weisungsrecht klargemacht habe, dass ich nicht eingreifen werde – es sei denn, es würde dies der Beschleunigung dienen. Das muss, glaube ich, auch in Ihrem Interesse liegen.

Und wenn ich hier eine Aussendung des Herrn Dr. Kostelka lese, so wird darin der gesamte Irrtum – ich sage es einmal positiv – offenbar, dem Sie unterliegen. Sie sagen in einer heutigen Aussendung:

"Das Weisungsrecht des Justizministers würde bedeuten, dass er verfügen könne, strafrechtliche Untersuchungen abzuwenden, Hausdurchsuchungen nicht durchzuführen, keine Kontoeröffnungen vorzunehmen, keine Zeugen zu befragen, so Kostelka. Die Berichtspflicht könnte dazu führen, dass Böhmdorfer von einem Verfahren, in dem er selbst involviert sei, über jeden Schritt informiert ist, und dass er bei einer bevorstehenden Hausdurchsuchung ,entsprechend vorbereitet‘ sei." – Zitatende.


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