Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 89

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Ich möchte nunmehr folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer und GenossInnen betreffend unvertretbare Verschlechterungen im Arbeitslosenversicherungsbereich

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 22. November 2000 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die unvertretbaren Verschlechterungen im Arbeitslosenversicherungsbereich zurückgenommen werden."

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Das ist nur der Arbeitslosenversicherungsbereich.

Herr Bundesminister Haupt! Es klingt natürlich richtig sozial, wenn Sie ankündigen, die Erfahrungen aus der Armutskonferenz umsetzen zu wollen – aber das als Mitglied einer Regierung, die seit ihrer Angelobung nichts anderes getan hat, als mit allen Maßnahmen nur Umverteilung von unten nach oben zu betreiben, und jenen, die wenig verdienen, oder auch jenen mit mittleren Einkommen geradezu die "Taschen geraubt" hat. Das ist Ihre Interpretation von sozialer Treffsicherheit: "Wir treffen alle sozial Schwachen, aber die dafür sicher!"

Meine Damen und Herren! Der Herr Minister wird an seinen Taten gemessen werden. Die Worte sind viel versprechend, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie er deren Umsetzung schafft. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Zur Pensionsreform 2000 haben Sie gesagt, Sie wären zufrieden mit den Maßnahmen. Vielleicht waren Sie auch deshalb zufrieden, weil sie Sie nicht mehr getroffen haben, denn wie ich feststellen konnte, ist auch die Frau des "Herrn Frauenministerin" schon in Pension. Vielleicht treffen diese Maßnahmen Sie deshalb nicht mehr.

Dass Sie in dieser Legislaturperiode diesbezüglich keinen Handlungsbedarf mehr sehen, mag uns vordergründig beruhigen, aber in Richtung Harmonisierung der Pensionssysteme ist ja trotz all der Grauslichkeiten nichts herausgekommen, wenn man sich die Budgetzahlen anschaut. Pensionsanpassung: 0,8 Prozent – so empfohlen –, Wertausgleich: 0,7 Prozent. Ich frage mich: Was sagen Sie den großen Pensionistenorganisationen, wenn diese noch etwas herausverhandeln wollen, denn gefordert ist ja, zumindest die Inflationsrate von 3 Prozent auszugleichen? Da darf man gespannt sein. Spielraum im Budget haben Sie keinen, wie man gesehen hat.

Bei dieser Gelegenheit, Herr Minister, möchte ich Sie auch daran erinnern, dass der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gemäß § 447g des ASVG eigentlich eine Berichtspflicht bis zum 1. Oktober hat, und zwar über Aufkommen der Ersatzzeiten sowie Auswirkungen der Wanderversicherung im Selbständigenbereich. Schon allein deshalb wäre es sehr wichtig, dass man das erfährt, weil Sie auch der Trennung von Ersatzzeiten und Beitragszeiten im Pensionssystem das Wort geredet haben.

Werden Sie die Härten auch bei den Unfallrentnern und bei der beitragsfreien Mitversicherung kinderloser Partner wegverhandeln? – Herr Bundesminister! Wenn ich da an einen Bezirk in meinem Bundesland, an den Lungau, denke, wo die Männer Wochenpendler sind, die Frauen keine Arbeit haben, höchstens ein paar Zimmer vermieten und erst jetzt über die Versicherung der geringfügig Beschäftigten ins System kommen, dann muss ich sagen, das ist für viele zu spät. Wenn man dann den Beziehern kleiner Renten noch die Mitversicherung abverlangt, dann straft man wieder die Ärmsten der Armen.

Sie sind trotz Ihrer fachlichen Kompetenz, wie ich meine, keine Alternative, denn nimmt man Ihre Ankündigungen ernst, können Sie das Regierungsprogramm nicht umsetzen, das Sie


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