Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 106

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das sind jene Bilder, meine Damen und Herren, die der Herr Bundesminister für "Passfotos" gehalten hat – darauf hinweisen: "Beweis: beiliegende Kopie von Front- und Profilaufnahmen". Herr Bundesminister! Wie oft haben Sie sich denn für einen Pass im Profil fotografieren lassen? (Beifall bei der SPÖ.)

Aber damit nicht genug, meine Damen und Herren! Eine Seite weiter heißt es in Ihrem Schriftsatz: "Beweis: beizuschaffender Akt KR 4328-F-89 des Koat Favoriten". – Sie haben sich nie auf einen Akt der Sicherheitsverwaltung gestürzt? (Abg. Haigermoser: Gestürzt?) In diesem Zusammenhang heißt es weiter in Ihrem Schriftsatz: Beweis: Erhebungen des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich. Einen Absatz weiter: Darüber hinaus existiert "umfangreiches Bildmaterial" in der Staatspolizei.

Das Allerbeste, meine Damen und Herren: In einem Schriftsatz vom 9. Juli 1997 verweisen Sie sogar auf einen bundesrepublikanischen Akt, einen Akt, den es zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik überhaupt nicht mehr gegeben hat, weil er auf Grund der Verjährung bereits skartiert wurde. (Abg. Haigermoser: In welcher "Bundesrepublik"?) Er hat nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland existiert, sondern nur noch im EKIS, weil es sich in diesem Zusammenhang um eine Österreicherin gehandelt hat. (Abg. Dr. Puttinger: Woher wissen Sie das?) Sie zitieren in diesem Schriftsatz einen Strafakt des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten, Aktenzeichen 1-TLS-4/81 und 249CS-L-145/80. (Abg. Dr. Puttinger: Woher wissen Sie das?)

So viel dazu, meine Damen und Herren, dass der Herr Bundesminister hier vor diesem Haus vor wenigen Stunden behauptet hat, sich in Schriftsätzen als Anwalt nie auf Akten bezogen zu haben, die aus der Sicherheitsverwaltung stammen. (Abg. Rosemarie Bauer: Woher haben Sie die Unterlagen?) Hier ist der Gegenbeweis, meine Damen und Herren! Wenn Sie mich fragen, woher ich das habe: sehr einfach, nämlich mit Zustimmung des Betroffenen, gegen den dieses Verfahren geführt wurde, von der die Veröffentlichung führenden Zeitschrift. (Ah-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat hier schlicht und einfach die Unwahrheit gesagt! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Haigermoser: Den Teufel werden wir uns scheren um das, was Sie verzapfen! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Bundesminister Strasser hat in der heutigen Ausgabe der Zeitung "Standard" angekündigt, dass er bereit ist, die entsprechenden Namen von Bespitzelten bekannt zu geben, falls ihn das Parlament dazu auffordert. Ich glaube, wir sollten Herrn Bundesminister Strasser dazu die Möglichkeit geben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka und GenossInnen betreffend Ermächtigung zur Erteilung von Auskünften über bespitzelte Personen im Zusammenhang mit der illegalen Weitergabe von Polizeidaten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, gemäß seiner eigenen Ankündigung

1. die Namen der bespitzelten Politiker sowie

2. die Namen der übrigen Spitzelopfer nach Einholung einer diesbezüglichen Erlaubnis durch die Betroffenen


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