Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 105

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beugen. Die Koalition wird ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen und jede Form von Anarchie zum Wohle Österreichs verhindern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte.

16.48

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Herren auf der Regierungsbank! Frau Vizekanzler! Hohes Haus! (Vizekanzlerin Dr.  Riess-Passer: Vizekanzlerin! -in!)

Herr Kollege Krüger! Wir haben heute einen Antrag auf eine Staatsanwaltschaftsgesetz-Novelle eingebracht, durch die der Justizminister nicht aus der Regierung herausgeschossen werden soll – schön wäre es! –, sondern was wir verlangt haben, ist (Abg. Haigermoser: Wen wollen Sie herausschießen?), dass das Weisungsrecht, die Berichtspflicht gegenüber dem Justizminister auf den Generalprokurator – den Chef der Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof – dann übergeht (Abg. Haigermoser: Das ist ja keine Schießbude!), wenn der Justizminister selbst Gegenstand von entsprechenden Untersuchungen seiner eigenen Behörde, seiner eigenen Staatsanwaltschaft ist. (Abg. Haigermoser: Kollege Kostelka! Wen wollen Sie herausschießen? – Abg. Ing. Westenthaler: Wen möchten Sie erschießen?)

Meine Damen und Herren! Was wir verhindern wollen – und ich glaube, das ist durchaus legitim –, ist, dass der Anwalt der Verdächtigen zum Chef der Untersucher wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Bundesminister! Sie haben mit beredten Worten in Abrede gestellt, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Bundesminister die rechtliche Möglichkeit hätten, sich Informationen zu beschaffen, die Ihnen als Verdächtiger, als Beschuldigter – wie auch immer –, jedenfalls als Objekt der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht werden und die für Sie in dieser zweiten Funktion hilfreich wären.

Sie haben in Abrede gestellt, dass Sie sich auf diese Art und Weise auf Hausdurchsuchungen vorbereiten können, Einvernahmen untersagen und Kontoöffnungen unterbinden könnten.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Sie haben darüber hinaus behauptet, dass jede Weisung in der Staatsanwaltschaft der Schriftlichkeit bedarf. Lesen Sie nach im § 29 Abs. 1 des Staatsanwaltschaftsgesetzes! Dort steht genau das Gegenteil.

Sie haben darüber hinaus auch behauptet, dass allein dann, wenn Gesetzwidrigkeit vorliegt, die Staatsanwaltschaft, der entsprechende Funktionär der Staatsanwaltschaft von sich aus die Befolgung einer Weisung untersagen könnte. Das kann er nur bei Strafgesetzwidrigkeit, wie Sie wissen, Herr Bundesminister! Sie haben es aber bei reiner Rechtswidrigkeit behauptet. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang bitten, in § 30 Abs. 1 bis 3 des Staatsanwaltschaftsgesetzes nachzulesen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Herr Bundesminister: Entweder sind Sie ein schlechter Anwalt, oder Sie haben unwissentlich die Unwahrheit gesagt.

Was wir wollen, ist, dass Sie nicht Chef der Ermittler sind, wenn gegen Sie ermittelt wird. Das ist in jedem Rechtsstaat eine absolute Selbstverständlichkeit! Ich mache mir langsam meine Gedanken darüber, warum Sie sich dagegen zur Wehr setzen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Martin Graf: Sie spielen Ankläger und Richter! Ankläger und Richter! Das ist Ihres! Ankläger und Vollstrecker!)

Herr Bundesminister! Sie haben von dieser Regierungsbank aus behauptet, dass Sie sich in Ihren Schriftsätzen noch nie auf Akten der Sicherheitsverwaltung gestützt hätten. Ich habe hier zwei Schriftsätze von Ihnen. Der eine ist vom 19. Jänner 1996, in dem Sie in diesem Zusammenhang (der Redner hält ein Dokument mit den entsprechenden Abbildungen in die Höhe)  –


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