Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 26

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Bis heute warten wir vergeblich darauf (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), dass wir über die wundersame Finanzierung dieser roten Parteizeitung informiert werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (fortsetzend): Der Schlusssatz: Meine Damen und Herren! Das Ausmaß des Skandals mit 4,7 Milliarden Schilling ist derart eklatant, dass Licht ins Dunkel gebracht werden muss. Noch funktionieren die roten Seilschaften. (Präsident Dr. Fischer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Die Zeit arbeitet für die Aufklärer, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer Stellungnahme zum Gegenstand gelangt der Herr Finanzminister zu Wort. Die Redezeit von 10 Minuten soll nicht überschritten werden. – Bitte, Herr Minister.

9.18

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Kollege auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie wissen, dass ich in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage vom 6. Juli dieses Jahres erstmals die Möglichkeit hatte, Ihnen Informationen über den damals aktuellen Stand, vor allem bezüglich der finanziellen Lage der Bank Burgenland, zu geben.

Es ist Ihnen daher bekannt, dass am 2. Juni 1999 das Bundesministerium für Finanzen den Auftrag für eine Vor-Ort-Prüfung bezüglich der Bank Burgenland an die Oesterreichische Nationalbank erteilt hat, dass mit 3. Mai dieses Jahres von unserer Seite bescheidmäßig festgestellt wurde, dass es Gesetzesverletzungen gegeben hat, vor allem in Bezug auf mangelhaftes Risikomanagement, in Bezug auf unzureichende Erfassung der Kredite und in Bezug auf eine Nichteinhaltung der Großveranlagungsbestimmungen. Das hat am 2. Juni dazu geführt, dass es zwei Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft gegeben hat, die von unserer Seite an sie übermittelt worden sind. Und am 19. Juni war klar – wie jetzt auch vom Herrn Abgeordneten ausgeführt wurde –, dass der Vorsorgebedarf allein Hom-Rusch betreffend eine Größenordnung von 2,35 Milliarden Schilling ausmacht; wobei im Zerschlagungsfall die Belastung des Landes auf Grund der Ausfallshaftung, die übernommen wurde, nicht 2,35 Milliarden, sondern sogar 3,4 Milliarden Schilling betragen würde.

Damit war bereits damals klar, meine Damen und Herren, dass es ein eklatantes Versagen der Vorstände, ein eklatantes Versagen der Aufsichtsräte, ein eklatantes Versagen der Bankprüfer, aber auch und gerade in dieser Frage ein eklatantes Versagen der Eigentümer gegeben hat, da es hier auch eine besondere Verantwortung der Eigentümer insofern gibt, als eben das Land Burgenland die volle Gewährträgerhaftung übernommen hat und aus diesem Grund auch das volle Bucheinsichtsrecht, das volle Buchprüfungsrecht, das volle Betriebsprüfungsrecht zu jedem Zeitpunkt für diese Bank hatte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser. )

Wenn man darüber hinaus auch noch berücksichtigt, dass der Eigentümer ja über die Organbestellungen – sprich: die Bestellung des Aufsichtsrates und damit indirekt auch die Vorstandsbestellung – entsprechende Verantwortung hat, dann ist das, was der Eigentümer in seinem Einflussbereich hatte, sehr beträchtlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider muss ich Ihnen heute sagen, dass es eine weitere wesentliche Verschärfung der Situation im Burgenland und der Bank Burgenland gegeben hat; eine Verschärfung, die wir in einem Vortrag an den Ministerrat den Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht haben.

Die voraussichtliche Belastung des Landesbudgets – und das ist das Thema der heutigen Aktuellen Stunde –, beträgt demnach, natürlich abhängig von den Erträgen, die die Bank in Zukunft erwirtschaften wird, 0,5 Milliarden Schilling, die im letzten Jahr von der Bank als Wertberichtigung abgeschrieben wurden, 2,35 Milliarden betreffend Hom-Rusch, die bereits bekannt waren, dazu kommen jetzt auf Grund einer weiteren Prüfung 400 Millionen Schilling als Schaden


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