Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 94

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Dies ist ausschließlich eine Geldbeschaffungsaktion. Ich weiß nicht genau, ob es für Abfangjäger oder für den Kinderbetreuungsscheck gedacht ist – jedenfalls ist dies keine effiziente und wirtschaftliche Immobilienverwaltung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

13.59

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde versuchen, in den paar Minuten, die mir zur Verfügung stehen, eine gravierende Änderung in der staatlichen Immobilienverwaltung – wahrscheinlich die gravierendste Änderung der letzten Jahrzehnte, ja überhaupt des letzten Jahrhunderts in Österreich – darzustellen.

Es geht um das Überführen der staatlichen Verwaltung von Bauten und Liegenschaften in ein modernes Management für eben diese Bauten und Liegenschaften. Wie meine Vorrednerin dankenswerterweise schon erwähnt hat, hat es die ersten zaghaften Versuche in dieser Richtung mit der BIG I im Jahre 1992 gegeben, die sich durchaus bewährt hat, sodass wir heute vor diesem wesentlichen Schritt stehen, privatisieren und ausgliedern können und in Zukunft eine marktkonforme Betreuung – und damit auch den Neubau von Erfordernissen – gewährleisten können.

Natürlich gibt es Ausnahmen; auch das wurde schon erwähnt. Bei Bauten, für die kein Markt vorhanden ist, ist es nicht sinnvoll, diese einzugliedern, zum Beispiel die historischen Bauten, die in der Burghauptmannschaft zusammengefasst werden, oder die Bauten und Liegenschaften des Bundesheeres. Der Markt dafür ist relativ beschränkt – außer Sie wollen das Neutralitätsgesetz auf diesem Wege sozusagen loswerden. Oder die Justizanstalten: Auch dafür ist der Markt relativ beschränkt.

Für die anderen Immobilien gibt es nach einer hervorragenden Vorbereitung durch die Beamten des Wirtschafts- und Finanzministeriums ein gemeinsames Management, eine Betreibergesellschaft und – beginnend mit 31. Jänner dieses Jahres – die Übertragung des Eigentums vom Bund auf die BIG.

Es wurden vorhin auch die Zahlen genannt: 33 Milliarden Schilling – 30 Milliarden fließen in das Budget, und 3 Milliarden dienen zur Kapitalaufstockung der BIG selbst. Wir sind damit auf der soliden Seite, denn die zugrunde liegenden Substanzwertgutachten haben einen Wert von 90 bis 100 Milliarden Schilling ergeben, sodass auch eine entsprechende Nachbesserung im Sinne des Bundesbudgets vereinbart wurde.

Im Zusammenhang mit dieser Übertragung möchte ich einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Bericht des Bautenausschusses von mir, Kollegen Firlinger und weiteren Kollegen einbringen. Da es sich dabei um einen achtseitigen Abänderungsantrag handelt, bitte ich denn Herrn Präsidenten, im Sinne des § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Vervielfältigung und Verteilung zu genehmigen.

Die Kernpunkte dieses Abänderungsantrages sind die Übertragung der Liegenschaften und Bauten, und zwar aus budgettechnischen Gründen in insgesamt vier Tranchen, sodass im Wesentlichen im Jahre 2001 alles in das Eigentum der BIG übergeht. Die letzten beiden Tranchen umfassen jene Liegenschaften und Immobilien, die bereits im Fruchtgenuss stehen.

Beim zweiten Kernpunkt dieses Abänderungsantrages geht es darum, dass unbebaute Liegenschaften, die bereits als Straßentrasse verordnet, festgelegt wurden, ohne Entgelt von der BIG in das Eigentum des Bundes rückübertragen werden.

Es wurde auch gefragt, warum in diesem Abänderungsantrag der Sozialplan für die Bediensteten nicht enthalten ist. Dazu: Es wurde vor einer Stunde oder vor zwei Stunden in einem Initiativantrag der Vorschlag für ein Sozialplangesetz für die Vertragsbediensteten und Beamten der


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