Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 110

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Salzburg und Niederösterreich – waren negativ. Die Stellungnahme der Universitäten war negativ. Im Ministerrat gab es eine andere Vorlage als im Ausschuss, und jetzt liegt wieder etwas anderes vor uns. Was besonders interessant ist, ist ja, dass man, wenn man sich die Liste anschaut, worauf sich diese Neuregelung bezieht, sieht, dass da nicht einmal Vollständigkeit und Klarheit vorliegt.

Wenn ich mir also vorstelle: Man beschließt eine Neuregelung in einem Bereich und weiß in Wirklichkeit noch nicht einmal, für welchen Bereich man diese Neuregelung beschließt, und zwar im Detail. Unklarheiten bei den Quadratmeterzahlen waren in dieser ganzen Sache noch eines der marginaleren Probleme.

Auf einen Punkt aber möchte ich – weil das für mich noch immer eines der zentralen Themen ist und auch angesichts der derzeit stattfindenden Konferenz in Den Haag – noch einmal im Detail eingehen: Das ist die Frage von Klimaschutzmaßnahmen bei Bundesgebäuden.

Seit Jahren verlangen die Grünen auf Länder- und Bundesebene immer wieder, dass die Kriterien von Klimaschutzzielen auch auf jene Gebäude, die unter Bundeshoheit stehen, anzuwenden sind. Und seit Jahren laufen wir diesbezüglich gegen Betonmauern, im wahrsten Sinne des Wortes gegen Betonmauern. Sogar bei einigen Sanierungen, die es in den letzten Jahren und Jahrzehnten gegeben hat, wurden diese Ziele nicht einmal ignoriert beziehungsweise wurde sogar gegen diese Ziele gearbeitet. Und nun, da wir versuchen, zumindest in dem Moment, in dem diese Neuregelung in Kraft tritt, Klimaschutzziele mit auf den Weg zu geben, damit sich zumindest in Zukunft etwas Sinnvolles in diesem Bereich ändert, sagt man natürlich eiskalt, mit einer nicht ganz hundertprozentig nachvollziehbaren Berufung auf die Maastricht-Kriterien: Nein, jetzt geht es nicht mehr! (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Das hat aber doch Frau Kollegin Moser gesagt!)

Ich habe mich auf Ihre Stellungnahme bezogen, Herr Minister, auf Ihre Antwort auf die Ausführungen von Frau Kollegin Moser. Das haben Sie ja auch so genannt.

Diese Klimaschutzziele, die hier ignoriert wurden, haben auch Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit österreichischer Klimaschutzpolitik insgesamt. Das ist eine Kritik, die natürlich in erster Linie die Vergangenheit betrifft, die aber für heute und für die weitere Vorgangsweise überall dort, wo es Klimaschutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich betrifft, Mahnung und Warnung sein soll. Warum schicken wir Vertreterinnen und Vertreter nach Den Haag, um internationalen Klimaschutz zu pflegen, wenn Klimaschutz überall dort, wo direkt öffentliches Handeln betroffen ist, nicht einmal ignoriert wird?!

Meine Damen und Herren! Das halte ich für einen Schandfleck! (Beifall bei den Grünen.)

14.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

14.47

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die uns jetzt vorliegende Gesetzesvorlage stellt unserer Ansicht nach wieder einen weiteren Schritt in die richtige Reformrichtung dar. Die Ausgliederung der Bundesgebäudeverwaltung wurde bereits vor zehn Jahren durch den damaligen Bundesminister Lacina in Angriff genommen und, wie so vieles in sozialdemokratischer Manier, nicht erledigt.

Die Auslagerung der Verwaltung in eine Immobilien-Managementgesellschaft und die Übertragung der meisten Bundesgebäude an die BIG trägt modernen Ansprüchen sowohl in der Verwaltung als auch dem nötigen Immobilienmanagement Rechnung. Eine bedarfsbezogene Gesamtsteuerung sowohl auf Mietbasis als auch bei den Liegenschaftsverkäufen wird damit in Zukunft ermöglicht. Kostenbewusstes Raummanagement führt zu Budgetentlastung bei laufenden Kosten und langfristig zu Verbesserungen der Bausubstanz. Derzeit bestehende Nutzungen werden durch neu begründete Mietverhältnisse ermöglicht und für die Zukunft gesichert.


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