Zum Beispiel, was die historischen Bauten betrifft – der Herr Bundesminister hat bereits darauf hingewiesen –: Was wollen Sie mit einem Parlament? Wo wollen Sie das verwerten? Wie können das bewerten? Wo wollen Sie einen Quadratmeterpreis feststellen? Was ist das Gebäude wert?
Wie schaut es beispielsweise mit der Nationalbibliothek aus? – Meines Wissens gibt es nicht einmal eine Versicherung, die die Nationalbibliothek versichert, weil man diese Werte nicht feststellen kann. Es geht um Kulturgüter, und da kann man eine Wertfeststellung nicht genau durchführen. Wo gibt es einen Markt für solche Dinge? Daher kann man derartige Dinge nicht in die Bundesimmobiliengesellschaft einbringen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wo sehen Sie eine Vermarktungsmöglichkeit für Justizanstalten? Ich wüsste keine. Gott sei Dank ist das alles in staatlicher Hand, und dort muss und soll es auch bleiben.
Nun zum Bundesheer: Frau Abgeordnete Dr. Moser hat erwähnt, dass 40 Prozent aller Liegenschaften nicht in das BIG mit einbezogen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon seit langer Zeit gibt es hier eine Trennung. Die BGV I verwaltet zivile Objekte, die BGV II verwaltet militärische Objekte. Das hat sich in der Zwischenzeit ein wenig vermischt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit wirklich guten Gründen hat man hier Trennungen durchgeführt. Es ist so, dass man wissen muss, wovon man spricht, wenn man von militärischen Liegenschaften spricht. Ich werde Ihnen einige Beispiele nennen, und Sie sagen mir dann, wo man die möglicherweise vermarkten könnte: Gefechtsstände, Bunkeranlagen, Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen, Truppenübungsplätze, Kasernen, Munitionslager, Schießstätten und so weiter. Wo wollen Sie das verwerten, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Andererseits: Wenn man das anmieten müsste, wäre das so teuer, dass die Sicherheit derjenigen, die in diesem Bereich tätig sind, stark gefährdet wäre, weil man auf Grund der hohen Kosten wesentlich kleinere Bereiche in Anspruch nehmen würde.
Es gibt aber auch noch ein weiteres Argument, warum beispielsweise Anlagen des Bundesministeriums für Landesverteidigung nicht in die BIG eingebracht werden können. Wie Sie wissen, ist im Artikel 79 Abs. 1 B-VG die militärische Landesverteidigung geregelt. Ich glaube, dass es zumindest verfassungsmäßige Probleme geben könnte, wenn man einer Privatgesellschaft durch Zurverfügungstellung der Infrastruktur einen Eingriff in diese hoheitlichen Aufgaben gewähren würde.
Im Übrigen möchte ich feststellen, dass zum Beispiel die 1 300 Naturalwohnungen, die zum Bereich des BMLV gehören, sehr wohl in die BIG eingebracht werden. Man sieht also: Dort, wo es irgendwie möglich ist, wird meiner Meinung nach das Richtige getan, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie sehen also, dass es triftige Gründe dafür gibt, bestimmte Bauten und Liegenschaften nicht in die BIG zu übertragen.
Noch eines, Frau Abgeordnete Lichtenberger: Sie bekritteln – auch andere Abgeordnete haben das getan –, dass hier Abänderungen getätigt wurden. Als Parlamentarier finde ich es richtig, wenn im Ausschuss Abänderungen gefasst werden. Das ist das Mitwirken der Parlamentarier überhaupt.
Da mit 1. Jänner 2001 auch ein Sozialplan für die betroffenen Bediensteten in Kraft treten wird und da es sich bei dieser Gesetzesänderung um die Einführung eines modernen Immobilienmanagements handelt, werden wir dem gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
17.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.