Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 159

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17.51

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Damen und Herren! Das Bundesimmobiliengesetz steht zur Diskussion. Die Vorredner meiner Fraktion haben auf die Position der Sozialdemokraten in klarer und, denke ich, sachlicher Form hingewiesen und auch begründet, warum wir dieser Vorlage nicht zustimmen können.

Die Struktur der Liegenschaftsverwaltung des Bundes wird, wie wir gehört haben, künftig Doppelgleisigkeiten so wie bisher aufweisen, weil das Management aller Liegenschaften des Bundes nicht unter einem Dach besorgt wird – also ein Schritt in eine an sich richtige Richtung, aber ein halber Schritt und nicht ein ganzer. Das bedauern wir.

Sehr verehrte Damen und Herren! Die Art und Weise und die Geschwindigkeit dieser Veränderungen – zuerst eine Regierungsvorlage, dann ein gesamtändernder Abänderungsantrag und jetzt ein Abänderungsantrag, der den letzten, gesamtändernden Abänderungsantrag wieder abändert – zeigt den Zeitdruck, den sich die Regierungsparteien auferlegt haben.

Besonders am Herzen liegt mir aber auch, wie bei Umstrukturierungen und Ausgliederungen mit den betroffenen Arbeitnehmern umgegangen wird, welches Recht künftig für sie gelten soll und welche Mitbestimmungsqualität sie künftig vorfinden werden. Ich kann nach der Vorlage, die jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, nicht beurteilen, ob die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer ausreichend und fair diskutiert wurden, ob auf berechtigte Wünsche eingegangen wurde und ob jede Verunsicherung vermieden wurde. Auch deshalb werde ich dieser Änderung heute nicht zustimmen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Die Hudelei bei diesem Abänderungsantrag der Abgeordneten Tancsits und Firlinger hat mich aber noch in einem anderen Punkt etwas verwirrt. Der Gesetzentwurf besteht, wie Sie alle wissen, aus drei Artikeln. Der erste Artikel ist in neun Abschnitte gegliedert. Herr Abgeordneter Tancsits und Herr Abgeordneter Firlinger als Einbringer dieser Vorlage! Warum soll jetzt in wenigen Minuten über eine Vorlage abgestimmt werden, in der der achte und neunte Abschnitt im ersten Artikel nur im Inhaltsverzeichnis vorkommen? Warum wohl? Ich weiß es nicht. Im Gesetzestext ist kein achter und neunter Abschnitt bezeichnet. Dafür kommt aber ein sechster Abschnitt einmal nach dem siebenten Abschnitt, doch richtigerweise auch einmal vor dem siebenten Abschnitt vor. Was ist da passiert? Vielleicht können Sie das noch aufklären, Herr Abgeordneter Tancsits. Sonst liegt hier doch eine Vorlage vor, die ein bisschen ein Durcheinander mit sich bringt.

Liebe Kollegen von ÖVP und FPÖ! Ich meine daher, Hudeln gefährdet die Qualität. Ihr Antrag lässt Qualität vermissen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.54

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Schon in den Ausschusssitzungen konnte man leider feststellen, dass die Nichteinbeziehung der historischen Bauten, der Justizanstalten, der Liegenschaften und Bauten des Bundesministeriums für Landesverteidigung dafür herhalten müssen, dass dieser Gesetzesänderung nicht zugestimmt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wieder höre ich, auch von dieser Stelle aus, dass man konsensbereit wäre. Man merkt auch in den Ausschusssitzungen, dass man einem Konsens nahe ist. Wenn es aber darauf ankommt, ein Gesetz gemeinsam zu beschließen, dann gibt es irgendwelche Ausreden, damit man nicht zustimmen muss. Ich werde versuchen, zumindest jene Punkte, die ich genannt habe, zu entkräften. Vielleicht gelingt es Ihnen doch, diesem Gesetz zuzustimmen.


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