Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 163

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Meine Damen und Herren! Das Ganze hat auch mit Autorität zu tun, nämlich mit Autorität im besten Sinne des Wortes. Wenn wir einer Person, bei der das Kind nach der Scheidung lebt, die Autorität untergraben, indem die so genannten wichtigen Entscheidungen plötzlich einer anderen Person, nämlich jener Person, mit der das Kind nicht mehr lebt, in die Hände gegeben werden, dann untergraben wir die Möglichkeiten vieler Mütter – in erster Linie der Mütter, denn das ist ja der Regelfall –, für ihre Kinder eine gute Erziehung zu gewährleisten.

Das, meine Damen und Herren, müssen Sie sich an Vorwürfen auch gefallen lassen, wenn es zur Veränderung des Kindschaftsrechtes beziehungsweise zur so genannten gemeinsamen Obsorge kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen natürlich, dass Kinder beide Elternteile lieben und dass sie es oft schwer verstehen, dass sich ihre Eltern nicht mehr mögen und sich trennen wollen. Und natürlich wollen die Kinder auch in Zukunft beide Elternteile für sich haben und wollen auch den Kontakt mit beiden Elternteilen nicht abreißen lassen. Daher gibt es ja auch das Besuchsrecht. Dort ist es auch geklärt, wie die Regelungen ausschauen sollen, und da bedarf es auch nicht allzu vieler Veränderungen.

Wenn Eltern es tatsächlich schaffen, sich einen Schritt zurückzunehmen, und ihre Kinder in den Mittelpunkt stellen, dann ist auch gewährleistet, dass Kinder diese Möglichkeiten nach Scheidungen haben. Alle Expertinnen und Experten bestätigen, dass das auch nach dem heutigen Recht möglich ist. Dazu brauchen wir keine Veränderungen, denn Vernunft ist gesetzesunabhängig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch eine falsche Behauptung möchte ich berichtigen, und das ist mir ganz besonders wichtig. Von Seiten der Regierungsparteien ist immer wieder behauptet worden, das gemeinsame Obsorgerecht soll es in Zukunft nur bei Einvernehmen geben. Das ist nicht wahr! Im Gesetz steht es anders. Erst nach sehr langen Verhandlungen, nach langen Verfahren, die viel Zeit und viel Geld kosten werden und wo auch viele Richterinnen und Richter befasst werden – und ich frage Sie, Herr Minister, ob Sie diesbezüglich bei den Familienrichtern schon vorgebaut haben – kann es unter Umständen zum alleinigen Sorgerecht eines Elternteiles kommen.

Ich brauche nicht mehr sehr viel dazu zu sagen. Nur so viel: Frau Abgeordnete Fekter, ich weiß nicht, ob Sie die Stellungnahme des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung gelesen haben. Ich frage mich, wie Sie in Ihrem beziehungsweise in unserem Bundesland dem Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, der Landesregierung im Allgemeinen, von der man weiß, wie sie zusammengesetzt ist, erklären wollen, dass Sie sich dem, was vernünftige Menschen gesagt haben, gänzlich entschlagen. Es sagen dort nämlich neben vielen ExpertInnen auch die Beamten ganz eindeutig, dass die gemeinsame Obsorge dort, wo Einvernehmen herrscht, heute schon möglich ist. Dazu bedarf es keiner Gesetzesänderung, sondern nur der Vernunft der Eltern. Aber es ist eine Frage von Macht. Es ist eine Frage von Macht vor allem beleidigter Scheidungsväter, die ihren geschiedenen Frauen offensichtlich auch noch lange Zeit nach der Scheidung Schwierigkeiten machen wollen.

Ich kann an dieser Stelle – die Redezeit ist sehr knapp – nur eines noch sagen, und das sage ich ganz klar und deutlich: Sobald in diesem Haus – und ich hoffe und rechne damit – eine andere Mehrheitskonstellation möglich ist, werden wir – dafür verbürgt sich die Sozialdemokratie – diese Bestimmungen, die die Regierungsparteien heute verantworten müssen, sofort wieder korrigieren und in die Richtung verändern, dass die Menschen gut miteinander auskommen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter  – bereits auf dem Weg zum Rednerpult –: Gott sei Dank passiert das nicht so schnell!)

18.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

18.11

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! Seit ich Vorsitzende des Justizausschusses bin – das ist seit 1995 –, ist kein einziges Gesetz im Justizausschuss so intensiv beraten worden wie dieses Kindschaftsrechts-


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