Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 162

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5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 312/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG) (371 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 313/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird (372 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen somit gleich in die Debatte ein.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Prammer trägt eine Plakette mit der Abbildung eines in zwei Hälften geteilten Kindes.)

18.04

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren einen Tagesordnungspunkt, den wir unter das Motto stellen können: Hauptsache gemeinsam – egal, wie! Hauptsache gemeinsam, koste es, was es wolle! Hauptsache gemeinsam, zumindest nach außen muss der Schein gewahrt bleiben!

Dieses Motto haben sich die Regierungsparteien nicht nur beim Kindschaftsrecht gesetzt, dieses Motto haben sich die Regierungsparteien ganz grundsätzlich in ihrer allgemeinen Politik, die sie Tag für Tag den Österreicherinnen und Österreichern bescheren, gesetzt. Aus der Art und Weise, wie die Regierungsparteien Themen diskutieren, wird eindeutig klar, es geht beim Kindschaftsrecht, es geht bei der so genannten gemeinsamen Obsorge nicht um das Wohl des Kindes, sondern um beleidigte Scheidungsväter, vielleicht auch um die eine oder andere beleidigte Scheidungsmutter, es geht um Machtansprüche, es geht um Geld, vor allen Dingen um den Unterhalt, und da sind in erster Linie die Mütter betroffen und werden in Zukunft ganz massiv betroffen sein.

"Im Schnellzug zurück in die Vergangenheit" heißt die Devise dieser Bundesregierung. Die Devise "Im Schnellzug zurück in die Vergangenheit" kommt auch hier in dieser Debatte um die gemeinsame Obsorge zum Ausdruck. Es wird versucht, das Rad der Zeit zurückzudrehen.

Das Kindschaftsrecht ist erst 22 Jahre alt. Es ist sehr gut und sehr genau erarbeitet worden und 1978 beschlossen worden. Es ist vor allen Dingen in viele Expertinnen- und Expertenmeinungen, in die Veränderungen und in die Weiterentwicklungen des Familienrechtes und auch in die Veränderungen des Namensrechtes eingebettet. Und jetzt sehen sich viele Familien, viele Mütter, vor allen Dingen auch viele Kinder, in die Situation versetzt, dass sie nicht mehr jene klaren Verhältnisse haben, die sie brauchen, wenn es zur Scheidung kommt.

Klare Verhältnisse sind es nämlich, die minderjährige Kinder gerade in einer so schwierigen Zeit, wie sie die Scheidung für sie mitbringt, dringend brauchen. Sie müssen wissen, wo sie in Zukunft leben, mit wem sie in Zukunft leben, wer für sie die Entscheidungen treffen wird, die täglich anfallen. Sie müssen auch wissen, wo sie hingehen sollen und müssen, wenn sie bei einem Freund oder bei einer Freundin über Nacht bleiben wollen, wenn sie sich ein neues T-Shirt wünschen, wenn sie die Schule wechseln wollen und vieles andere mehr.


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