Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 204

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Zweitens ist häufig nicht eindeutig feststellbar, wer als "führende Vertreter" definiert wird. Ein Beispiel: Am Sonntag beim Stammtisch wird ein Pfarrer beschimpft und geschimpft. Ist der Dorfpfarrer für Sie ein "führender Vertreter" der Kirche oder nicht? Soll die Beleidigung strafrechtliche Konsequenzen haben, oder meinen Sie nicht auch, dass man in solchen Sachen die Kirche im Dorf lassen soll? Oder verstehen Sie unter "führenden Vertretern" wirklich nur die eine Angelegenheit der Frau Superintendentin Knoll, die ich im Übrigen sehr schätze?

Zum zweiten Antrag der Frau Abgeordneten Stoisits passt das mit der Kirche optimal dazu. Sie und ihr grüner Parlamentsklub verlangen nämlich die Streichung des Verbots der Herabwürdigung religiöser Lehren, des Staates und seiner Symbole.

Geschätzte Damen und Herren! Dass Sie von Seiten der Grünen keine Patrioten sind und keinen Patriotismus kennen, ist mir bekannt, seitdem Ihre Anhänger bei den Demonstrationen mit Spruchbändern mit der Aufschrift "Patrioten sind Idioten" unterwegs waren. Dass Sie aber so weit gehen, dass Sie die Bestimmungen des § 188 und des § 248 StGB aus unserem Strafgesetz eliminieren wollen, ist für mich eigentlich gar nicht vorstellbar!

§ 248 StGB enthält Bestimmungen für den Fall, dass jemand – ich zitiere – "in gehässiger Wiese die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht" beziehungsweise gemäß Abs. 2 deren Symbole in gehässiger Weise verunglimpft oder verächtlich macht. – Die Streichung dieses Paragraphen kann doch nicht in unserem Sinne und im Sinne der Menschen in unserem Lande sein! (Abg. Haigermoser: Für die Grüne Partie schon!) Es ist doch nicht möglich, dass diese Symbole keinen Wert mehr darstellen! (Abg. Haigermoser: Doch, denn das ist die Anarcho-Szene!)

Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass Sie diese Überlegungen ins Kalkül gezogen haben, als Sie diesen Antrag gestellt haben. Ich glaube aber zu wissen, was Sie beabsichtigen: Sie wollen damit der Beschimpfung, der Verhetzung, der Beschmierung und der Verspottung unseres Staates und dem Hass gegen unser Land Tür und Tor öffnen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit diesem Antrag haben Sie und die Grünen ...

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihre selbstgewählte Redezeit bereits um einiges überschritten ist; die Uhr ist jedoch offensichtlich defekt und zeigt daher das Ende der Redezeit nicht an.

Abgeordneter Günter Kößl (fortsetzend): Ich komme schon zum Schluss: Mit diesem Antrag haben Sie und die Grünen nur gezeigt, was Sie wirklich wollen und was das Ziel Ihrer Politik ist, nämlich das Schlechtmachen und die Zerstörung wesentlicher Dinge unserer Republik. Das, geschätzte Damen und Herren, kann allerdings wirklich kein Thema sein, auch kein Thema im Ausschuss! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.52

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

20.52

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass es alles andere als schlüssig ist, wenn man die Forderung erhebt, dass der Verhetzungsparagraph, also die Bestimmungen gegen die Verhetzung, ausgedehnt und dessen Anwendungsbereich auch auf führende Vertreter von Religionsgemeinschaften erweitert wird, wenn man also einerseits eine Politik vertritt, die offensichtlich darauf abzielt, dass Vertreter von Religionsgemeinschaften in den Schutzbereich mit einbezogen werden, andererseits aber dafür eintritt, dass der Paragraph, der die Religionsausübung und die Achtung der Religion des Einzelnen schützt und vor Verspottung bewahrt, abgeschafft wird. Daran sieht man, dass diesbezüglich nicht konsequent vorgegangen wird, sondern ein eklatanter Widerspruch besteht!


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