Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 238

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dass in Ergänzung des Beirates durch Länderverteter auch die Möglichkeit der Beschäftigung mit Fragen des Asylgesetzes gegeben sein sollte. Das ist nicht irgendwem eingefallen, sondern das war eine ausdrückliche Anregung des Integrationsbeirates.

Daher haben wir den Beirat für Asyl- und Migrationsfragen zur Diskussion gestellt, der Beratung in drei Bereichen durchführen soll: und zwar in allen Asylfragen, die bisher dem Asylbeirat zufielen, in allen Integrationsfragen, die bisher im Integrationsbeirat behandelt wurden, und in allen Migrationsfragen, die bisher nirgends beraten worden sind – zumindest nach der gesetzlichen Vorgabe nicht.

Das bedeutet nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten, das bedeutet selbstverständlich auch synergetische Vorgänge und eine Erhöhung in der Effizienz der Arbeitsabläufe. Ich gebe Ihnen schon Recht, dass das einer der Schwerpunkte meiner Ressortführung ist und dass dies – leider, sage ich – nicht bei allen Fraktionen dieses Hohen Hauses auf Zustimmung stößt.

Außerdem war es Ziel, die Aufnahme aller Mitglieder beider Gremien möglich zu machen. Daher ist die Zusammensetzung in enger Anlehnung an den bisherigen Asylbeirat gewählt worden. Ich darf Ihnen versichern: Ich habe die feste Absicht, dass nicht mehr nur einige wenige NGOs teilnehmen können, sondern ich habe die Absicht, die Gemeinschaft von NGOs – nämlich die ÖKSA, das Österreichische Komitee für soziale Arbeit – zu bitten, mir ihre Vertreter zu nominieren, sodass nicht der Bundesminister die NGOs aussucht, sondern die NGOs ihre Vertretungen selbst aussuchen.

Ich werde dies der ÖKSA sehr ans Herz legen und hätte großes Interesse daran, dass hervorragende Experten wie zum Beispiel Herr Ecker von SOS-Menschenrechte und andere ihren Beitrag liefern können, weil sie wertvolle und äußerst intensive, gute Arbeit für dieses Gremium leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

23.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.10

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Novelle zum Fremdengesetz umfasst zwei Änderungen. Die eine ist durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden, und das ist von dieser Stelle aus schon sehr ausführlich debattiert worden. Die zweite Änderung betrifft den Asylbeirat und den Integrationsbeirat beim Bundesministerium für Inneres. Beide beschäftigen sich mit Einzelfällen, beide sind beratende Gremien, beide sprechen Empfehlungen aus, beide haben aber keinerlei exekutive Funktion. Das Asyl und die Integration sind – das werden wohl alle Beteiligten zugestehen – verwandte Materien. Beide Bereiche haben ein gemeinsames und wichtiges Ziel: nämlich besondere und äußerst problematische Fälle zu beraten, zu beurteilen und Empfehlungen an den Innenminister zu geben.

Eines steht dabei im Vordergrund: den betroffenen Asylwerber zu unterstützen, dem betroffenen Integrationswilligen zu helfen. Dem betroffenen Menschen, der auf Grund seiner Lebenssituation subjektiv verzweifelt ist und auf diese Unterstützung hofft, diesem Menschen ist es egal, ob sein Anliegen im Asylbeirat oder im Integrationsbeirat behandelt wird. Diesem Menschen ist es wichtig, dass ihm in seinem Krisenfall rasch geholfen wird.

Diese Beiräte sind – so ist es mir von einem Mitglied gesagt worden – als demokratische Ventile in Zweifelsfällen eingerichtet worden. Mir ist auch bestätigt worden, dass es in der Vergangenheit sehr oft zu Fallüberschneidungen und Parallelen gekommen ist. So war es auch der Wunsch von Beteiligten, beide Gremien zusammenzulegen, um ihre Arbeit noch effizienter zu erledigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle hat das Ziel, die Verwaltung zu vereinfachen, Überschneidungen zu verhindern und damit auch Kosten zu sparen. Ich befürchte durch


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