Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 247

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mehr Rücksicht zu nehmen. Wir ersuchen Sie wirklich, das rasch auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses zu setzen und das auch in diesem Sinne zu beschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wattaul: Verfassungswidrig!)

23.45

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.45

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist heute nicht mehr die Zeit, um eine Grundsatzdebatte über dieses Thema zu führen. Ich sehe, ehrlich gesagt, auch keine Notwendigkeit dazu, denn es gibt ein klares und eindeutiges Gesetz, und dieses Gesetz braucht nur klar und eindeutig vollzogen zu werden. Ich sehe da eigentlich überhaupt kein Problem.

Erstens stimmt der generelle Vorwurf nicht, dass in Österreich primär überladene LKW durch die Gegend fahren. Die letzte Messung im Jahr 1999 hat ergeben: 7 Prozent der LKW auf der Brennerroute – Waage Brennersee – sind überladen. Man soll daher das Problem nicht so dramatisieren und so tun, als ob nur überladene LKW durch die Gegend fahren würden. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ist das nicht genug?) Es sind "nur" – unter Anführungszeichen; immerhin noch genug – 7 Prozent und nicht mehr, und das auf der Transitroute. Das muss einmal festgehalten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens: Die Höchstgewichte in Österreich sind nicht höher, sondern niedriger als in der EU. (Abg. Dr. Lichtenberger: Angepasst!) LKW mit Anhänger: Österreich 38 Tonnen – EU 40 Tonnen. LKW mit Sattelanhänger: Österreich 39 Tonnen – EU 41 Tonnen. LKW mit Container- und Wechselaufbauten: Österreich 42 Tonnen – EU 44 Tonnen. Und dann gibt es noch diese 5-Prozent-Toleranzgrenze, damit eine EU-Kompatibilität besteht.

Das heißt, wir haben eine ganz klare Regelung. Es darf und soll das 40-Tonnen-Limit nicht überschritten werden. Im Vorlauf und im Nachlauf, also im ÖBB-Terminalverkehr, kann es bis zu 44 Tonnen gehen. Ich nehme an, dass das genau die Dienstanweisung der Gendarmerie ist, dass im Vor- und Nachlauf auch LKW mit Wechselaufbauten bis zu 44 Tonnen haben können. (Abg. Dr. Lichtenberger: Nein! Ihre Annahme stimmt nicht!) Wenn das so ist – und davon gehe ich aus –, entspricht das dem Gesetz. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ihre Annahme trifft nicht zu!)

Im Übrigen soll bei LKW mit Anhängern die 40-Tonnen-Grenze eingehalten werden, und diese soll auch kontrolliert werden. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ja!) Das ist ja auch vorgesehen. Es gibt einen ganz klaren Erlass des Verkehrsministeriums, der das vorsieht. Wer diese 5 Prozent überschreitet, kann bestraft werden. Auch da gibt es entsprechende EU-Toleranzgrenzen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Darum geht es ja!) Aber das, was Sie hier einbringen, ändert überhaupt nichts an dem Kontrollproblem. (Abg. Reheis: Das ist unklar im Gesetz, Herr Kollege!)

Man muss sich daran halten, und das muss kontrolliert werden. Gesetze sind dazu da, eingehalten zu werden, und deshalb müssen sie auch kontrolliert werden. Es nützt gar nichts, immer strengere Normen zu verlangen, die dann nicht eingehalten werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Es ist eine ganz klare Sache: Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig, weil sie auch nichts bringt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Lichtenberger: Ganz für die Frächter! Da haben sie einen guten Vertreter gefunden!)

23.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 266/A dem Verkehrsausschuss zu.


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