Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 248

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16. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG) geändert wird (267/A)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.50

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich stimme meinem Vorredner in dem, was er in seinem letzten Satz gesagt hat, absolut zu: nämlich, dass es einfach nicht genügt, Gesetze zu verlangen, die dann nicht eingehalten werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Genau das trifft auf die Drogenproblematik zu.

Der von uns vorgelegte Antrag ist ein weiteres Beispiel dafür – und ich möchte das hier mit aller Deutlichkeit sagen –, dass wir, die Sozialdemokraten, keine Fundamentalopposition betreiben, sondern versuchen, ein Problem konstruktivst aufzuarbeiten. Ich weiß aber nicht, wie die Regierungsparteien sich gerade in Bezug auf dieses Problem verhalten werden, nachdem wir heute beim Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz erlebt haben, wie bestimmte Themen überhaupt nicht diskutiert wurden beziehungsweise einfach versucht wurde, ein Thema schnell durchzubringen.

Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Eine Änderung des Suchtmittelgesetzes sowie der Grenzmengenverordnung im Zusammenhang mit dem Jugendgerichtsgesetz hat enorme Auswirkungen: Auswirkungen auf Bestrafungen, auf Strafaufschub und dergleichen, aber auch Auswirkungen auf die Kosten des Bundes. Wir verfügen derzeit nur über den ÖBIG-Bericht, der Bestandteil des EU-Drogenberichtes ist – dieser stellt nur dar, wie sich Abhängige beziehungsweise Suchtkranke verhalten –, und über den Bericht der Zentralstelle für die Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität, der Daten aus dem Bereich des Innenministeriums enthält.

Nun gäbe es die Möglichkeit, zu einem umfassenden Drogenbericht zu kommen, der dies mit einschließt und darüber hinaus noch mehrere Bereiche abdeckt, nämlich die aktuellen epidemiologischen Daten zur Situation von Suchtkranken in Österreich, einen Bericht über "ChEckiT", eine Darstellung der europäischen Drogenpolitik und deren Auswirkungen auf Österreich. Wir meinen daher, dass wir gemeinsam versuchen sollten, zu einem derartigen Bericht zu kommen, und nicht, vorzeitig irgendwelche gesetzliche Regelungen auf Verordnungsebene zu schaffen.

Ich weise darauf hin, dass in der Enquete-Kommission "Reaktion auf strafbares Verhalten in Österreich" alle Experten ohne Ausnahme die Änderung der Grenzmengenverordnung wie auch die Änderung des Suchtmittelgesetzes abgelehnt haben. Das gilt genauso für das Jugendgerichtsgesetz, über das wir noch im Justizausschuss diskutieren werden.

In der letzten Diskussion im Gesundheitsausschuss wurden Vorwürfe gegenüber unserem Antrag zum Ausdruck gebracht. Ich möchte nur auf ein paar Aspekte eingehen. Ein Vorwurf von Seiten der Freiheitlichen Partei war jener, dass wir argumentiert hätten, es gäbe absurde politische Forderungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie es mich genau, konkret sagen: Wer Drogentests für Lehrer und Lehrerinnen oder für Kindergärtnerinnen verlangt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass diese politische Forderung absurd ist! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.  – Abg. Dr. Pumberger: Super! Wenn sie nichts zu fürchten haben!)

Das Zweite: Es ist behauptet worden, es würde im Jahre 2000 mehr für die Prävention ausgegeben als 1999. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verweise dazu auf die parla


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